Polen bricht EU-Recht wegen Luftverschmutzung
22. Februar 2018Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bezieht sich auf die zu hohe Konzentration an Feinstaub in der Luft in mehreren Gebieten Polens. Seit 2008 gelten in der EU Grenzwerte für die Feinstaubkonzentration, seit 2010 ist es Pflicht, Überschreitungen so schnell wie möglich nach unten zu korrigieren. Polen habe zwischen 2007 bis Ende 2015 in 35 Gebieten die Tagesgrenzwerte und in neun Gebieten die Jahresgrenzwerte für Feinstaubgrenzwerte regelmäßig überschritten und damit die EU-Richtlinie zur Luftqualität nicht ordnungsgemäß umgesetzt, entschied das Gericht.
Polen hatte argumentiert, die Feinstaubgrenzwerte erst zwischen 2020 und 2024 einhalten zu können. Zur Begründung führte das Land umfangreiche technische Änderungen für die Einhaltung der Pläne und damit einhergehenden "sozioökonomische und haushaltspolitische Herausforderungen" an. Dem Urteil zufolge konnte Polen aber nicht nachweisen, dass solch lange Fristen unumgänglich sind.
Wegen der damit festgestellten Vertragsverletzung muss Polen das Urteil laut Gerichtshof "unverzüglich" umsetzen. Ist die EU-Kommission der Auffassung, dass Polen dem nicht nachkommt, kann sie erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen.
Deutschland hat auch keine weiße Weste
Polen ist nicht das einzige Land, dem die Einhaltung von Luftgrenzwerten schwer fällt: Auch gegen Deutschland führt die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren, weil die Grenzwerte für Stickoxid seit Jahren überschritten werden. Zuletzt hatte die Kommission ultimativ entscheidende Gegenmaßnahmen gefordert. Die Bundesregierung hatte daraufhin einen kostenlosen Nahverkehr und andere Vorschläge ins Gespräch gebracht. So prüft das Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig aktuell die Rechtslage für ein mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge.
Ob die geplanten Maßnahmen genügen, will Brüssel bis März prüfen. Andernfalls droht auch Deutschland eine Klage vor dem EuGH.
jv/kle (dpa, afp, rtr)