Separatisten-Söldner verurteilt
10. Juli 2019Nach deutschem Recht ist es verboten, sich als Söldner an militärischen Konflikten im Ausland zu beteiligen. Aber für sein illegales Abenteuer im Donbass kommt Alex D. noch mit dem Schrecken davon. Das Dortmunder Landgericht berücksichtigte sein Geständnis und verurteilte ihn am Mittwoch wegen eines "schweren Verbrechens, das die staatliche Sicherheit gefährdet" zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Der Mann mit deutschem Pass, der aus Kirgisistan stammt, wird wohl auch seinen Arbeitsplatz in einer Möbelfabrik im nordrhein-westfälischen Löhne behalten können. Dies sei, wie er sagte, seine "Chance auf ein normales Leben".
Im Donbass führte er allerdings ein Leben, das von einem "normalen" weit entfernt ist. Auf den Fotos, die der Strafsache beiliegen, posiert Alex entweder auf einem Panzer oder mit einem Kalaschnikow-Sturmgewehr oder in Uniform neben anderen Söldnern. Was genau der 43-Jährige fast zwei Jahre lang aufseiten der prorussischen Separatisten im Konfliktgebiet gemacht hat, ist nicht ganz klar. Und genau das bewahrte ihn vor einer Gefängnisstrafe.
Nicht genügend Beweise
Für die Dortmunder Staatsanwaltschaft steht fest: Alex D. war direkt in die Kämpfe verwickelt. Allerdings konnten die deutschen Ermittler dem Gericht nicht genügend Beweise vorlegen. "Auf den Fotos sehen wir den Angeklagten mit Präzisionswaffen. Er sagt aber, er habe nur das Krankenhaus bewacht. Dafür braucht man keine Präzisionswaffen", sagte der zuständige Staatsanwalt Christoph Köster in seinem Schlussplädoyer.
Nach der Gerichtsverhandlung berichtete er der DW, solche Ausreden habe er schon in ähnlichen Prozessen gehört. Die aus Syrien zurückkehrenden IS-Söldner würden auch behaupten, sie seien nicht an der Front gewesen, sondern hätten nur "bei der Hausarbeit geholfen" und "die Toiletten geputzt".
Alex behauptet, er sei mit besten Absichten in den Krieg gezogen. Er habe nicht wegsehen können, wie Kinder sterben. Wie viel Leid er jedoch Kindern selbst zugefügt hat, ist unbekannt. Doch das Gericht nahm die Aussagen des kinderlosen Angeklagten ernst und verpflichtete ihn, 800 Euro zugunsten einer Organisation zu spenden, die Kindern in Not hilft. Alex verdient nach eigenen Angaben etwas mehr als 1100 Euro pro Monat.
Arbeitslosigkeit, Kriminalität und Drogen
Geboren wurde Alex D. 1975 in Frunse, der heutigen kirgisischen Hauptstadt Bischkek. Er absolvierte die Mittelschule und machte eine Ausbildung zum Klempner. Seine Eltern siedelten 1995 nach Deutschland über und er folgte ihnen im Jahr 2001. In seinem Beruf fand er nicht gleich einen Job, da er schlecht Deutsch sprach. "Ich fing an zu trinken, obwohl ich früher nicht so viel getrunken hatte. Dann kamen Drogen dazu und viele anderen Sachen", sagte Alex vor Gericht. Er beging in Deutschland mehrere Straftaten: Vergewaltigung, Körperverletzung und Nötigung.
Im August 2014 fuhr Alex, dessen Vater Ukrainer ist, über Russland in den Donbass. Der sich dort zuspitzende Konflikt sei ihm "nahegegangen" und er habe es als seine "bürgerliche Pflicht" erachtet, zu helfen. Vor Ort schloss er sich der Kalmius-Brigade an. Die separatistische bewaffnete Einheit ist wenig bekannt, aber sie war an den heftigsten Kämpfen im Donbass beteiligt, darunter an der Schlacht um Ilowajsk im Sommer 2014 und um Debalzewe im Winter 2015. Alex sagte, was er im Konfliktgebiet gesehen habe, sei unvorstellbar für diejenigen, die hier ein friedliches Leben führen.
Kaum Sold erhalten
Alex D. kehrte schließlich 2016 nach Deutschland zurück, angeblich weil er von der selbsternannten "Volksrepublik Donezk" im Osten der Ukraine enttäuscht sei. "Während einige Leute ihre Taschen füllen, gehen andere in den Tod", sagte Rechtsanwalt Stefan Schlüter über die Beweggründe seines Mandanten. Alex unterstrich vor Gericht, nur 150 Euro pro Monat erhalten zu haben. In seinem Schlussplädoyer betonte er, im Osten der Ukraine "viel begriffen" zu haben. Für "einige seiner Taten" würde er sich heute schämen.
Ob aus Reue oder Naivität - Alex machte keinen Hehl daraus, woher er kam. Die Sicherheitskräfte am Flughafen wurden von sich aus auf den Mann in Uniform mit Feldrucksack aufmerksam. Nach seiner Festnahme zeigte Alex sogar selbst den "Pass", den ihm die "Behörden" der sogenannten "Volksrepublik Donezk" ausgestellt hatten.
Zweiter Fall in Deutschland
Staatsanwalt Christoph Köster sagte, das Bundesjustizministerium habe in diesem Fall keine Erlaubnis erteilt, den Angeklagten wegen "Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung" zu verfolgen. Sonst wäre Alex D. nicht knapp an einer Gefängnisstrafe vorbeigeschrammt, meint Köster.
Der Fall Alex D. ist der zweite, in dem in Deutschland ein Teilnehmer an dem bewaffneten Konflikt im Donbass strafrechtlich verfolgt wurde. Im Februar 2019 verurteilte ein Münchner Gericht den deutschen Staatsbürger Sergej Kisseljow wegen der Teilnahme an dem Konflikt zu zwei Jahren und drei Monaten Haft. Der Verurteilte ist Neffe von Dmitrij Kisseljow, dem Generaldirektors der staatlichen russischen Nachrichtenagentur "Rossija Sewodnja".