Opposition klagt gegen Parteienfinanzierung
5. Juli 2018Wieder einmal sieht die Bundestagsopposition den einzigen Ausweg in der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts. Linke, Grüne und FDP laufen Sturm gegen die Mitte Juni von der großen Koalition beschlossene Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung. Im Parlament kündigten sie gemeinsam eine Normenkontrollklage in Karlsruhe an. Die stärkste Oppositionsfraktion, die rechtspopulistische AfD, erwägt eigene juristische Schritte.
Union und SPD hätten die Erhöhung der Finanzierung um 25 Millionen Euro für alle Parteien gemeinsam nicht hinreichend begründet, erklärten die Parlamentarischen Geschäftsführer der Linkspartei, der Grünen und der Liberalen. Der von den Fraktionen von Union und SPD durchgesetzte Beschluss sieht vor, dass alle Parteien gemeinsam vom kommenden Jahr an 190 Millionen Euro vom Staat bekommen statt wie bisher 165 Millionen. Die Regierungsparteien begründeten das vor allem mit neuen Anforderungen der Digitalisierung, etwa Kommunikation in sozialen Netzwerken und Schutz vor Hackern.
Schnöde Bereicherung?
Die Opposition warf der Koalition von CDU/CSU und SPD vor, es gehe ihr nur um den Ausgleich eigener wirtschaftlicher Verluste mittels der Staatskasse. Linken-Fraktionschef Dietmar Barsch hatte auch in der jüngsten Generalaussprache im Bundestag noch einmal beklagt, die "Selbstbedienungsmentalität" von Union und Sozialdemokraten stehe in "keiner Relation zu ihren Wahlergebnissen".
Jan Korte von der Linkspartei meinte, das Gesetz zur Parteienfinanzierung fördere beim Bürger die Politikverdrossenheit. Die Bürger dürften nicht den Eindruck bekommen, dass es bei der Parteienfinanzierung um "Selbstbedienung" gehe, warnte auch der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Marco Buschmann.
Im Schnellverfahren durchgepeitscht?
Die Opposition übte inhaltliche Kritik an dem Vorstoß der Regierungsparteien, prangerte aber auch das eilige Vorgehen an. Das "Hau-Ruck-Verfahren" verstoße gegen die "politische Hygiene" und die Verfassung, sagte Buschmann. Gerade die Anhebung der "absoluten Obergrenze" für die staatlichen Zuschüsse an die Parteien müsse sorgfältig begründet werden. Dem komme das Gesetz von CDU/CSU und Sozialdemokraten "in keiner Weise nach".
Willkürliche Festlegung?
Britta Haßelmann von den Grünen sagte, Parteien müssten zwar finanziell "gut ausgestattet" sein, um ihren Aufgaben in einer Demokratie nachzukommen. Die Koalition habe aber nicht darlegen und genau begründen können, warum es gerade 25 Millionen Euro mehr sein sollten.
Hinter einer Normenkontrollklage müssen mindestens ein Viertel der Abgeordneten des Bundestags stehen. Das Bundesverfassungsgericht überprüft dann die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes. Die AfD strebt eine sogenannte Organklage an, für die sie keine weiteren Verbündeten braucht. Die Abgeordneten der AfD stünden aber bereit, sich der Normenkontrollklage anzuschließen, sagte AfD-Politiker Stephan Brandner. 165 Millionen Euro seien aus Sicht seiner Fraktion "mehr als ausreichend".
SC/pg (afp, dpa, rtr, ARD)