NSU-Prozess startet nach Sommerpause
4. September 2014Nach der vierwöchigen Sommerpause beginnt vor dem Oberlandesgericht München der 136. Verhandlungstag im NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier ihrer mutmaßlichen Helfer. Dabei geht es ein weiteres Mal um das Abtauchen des mutmaßlichen Terrortrios des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) in die Illegalität. Offenbar will das Gericht jetzt verstärkt versuchen, Hintergründe und Strukturen offenlegen.
Vor der Sommerpause hatte Zschäpe für Unruhe gesorgt, indem sie ihren Verteidigern das Vertrauen entzog. Der Prozess drohte zu platzen. Das Gericht lehnte jedoch den Wunsch der Angeklagten nach neuen Verteidigern ab. Die 39-Jährige habe nicht darlegen können, dass das Verhältnis zu ihren Verteidigern nachhaltig gestört sei.
Weg in die Illegalität
Am ersten Prozesstag nach der Sommerpause hat der Münchner Staatsschutzsenat einen Beamten des Landeskriminalamtes Thüringen als Zeuge geladen. Er soll über seine Ermittlungen gegen den harten Kern der rechtsextremen Szene in den Jahren 1996 und 1998 aussagen. Zschäpe und ihre beiden Gefährten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt waren 1998 abgetaucht und lebten dann 13 Jahre unentdeckt im Untergrund. Ihnen wird zur Last gelegt, während dieser Zeit zehn Menschen ermordet und zwei Sprengstoffanschläge verübt zu haben.
Neue Zeugen
Der Fahnder, den das Gericht als ersten Zeugen nach der Sommerpause befragt, hatte sich bei seinen Ermittlungen auf die "Kameradschaft Jena" konzentriert, der die drei angehörten. Gegenstand der Ermittlungen waren mehrere Sprengsätze und Briefbombenattrappen, die zu dieser Zeit in Jena aufgetaucht waren. Auch Beate Zschäpe geriet damals schon unter Verdacht. Eines der Bombenpakete steckte in der Plastiktüte eines Geschäfts, in dem sie laut Ermittlungsakte Stammkundin gewesen sein soll.
Außerdem hat das Gericht einen mutmaßlichen Helfer des Trios erneut geladen. Er soll nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes ein führendes Mitglied des "Thüringer Heimatschutzes" gewesen sein und räumte bei seiner letzten Befragung vergangenen Juni ein, als "Gewährsperson" Informationen an den Verfassungsschutz weitergegeben zu haben.
Neue Beweismittel
Für die Zeugenvernehmungen stehen dem Gericht und den Vertretern von Bundesanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung zahlreiche neue Dokumente als Beweismittel zur Verfügung. Der Senat hatte sie am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause im sogenannten "Selbstleseverfahren" eingeführt. Damit dürfen die Prozessbeteiligten aus diesen Unterlagen zitieren oder den Zeugen Passagen daraus vorhalten.
Darunter befinden sich Abrechnungsunterlagen für gemietete Wohnmobile und persönliche Unterlagen der Angeklagten. Auf denen finden sich die Namen der beiden mutmaßlichen Unterstützer Holger G. und André E. Außerdem wurde ein rassistischer Roman eines amerikanischen Neonazi-Anführers als Beweismittel eingeführt. Er war auf den Computerfestplatten zweier Angeklagter gefunden worden. Aus einem Vermerk des Thüringer Verfassungsschutzes geht zudem hervor, dass der Autor persönliche Kontakte ins NSU-Unterstützerumfeld pflegte.
cr/fab (dpa)