Ausschuss ohne Einblick
4. Mai 2014Er soll Licht ins Dunkel der NSA-Affäre bringen, doch manche Bereiche der Geheimdienstarbeit sollen auch für den parlamentarischen NSA-Untersuchungsausschuss tabu bleiben. Ein solches Tabu-Thema sollen die Verhandlungen über ein mögliches No-Spy- Abkommen sein, denn, so zitiert der "Spiegel" einen hochrangigen Regierungsbeamten, dabei handele es sich um ein "laufendes Verfahren". Außerdem gehe es um den "Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung", der verfassungsrechtlich geschützt sei.
Unklar ist auch, ob der Untersuchungsausschuss Unterlagen über die Zusammenarbeit zwischen den Geheimdiensten Deutschlands, der USA und Großbritanniens vorgelegt bekommt. Dazu müsse das Einverständnis der ausländischen Partner eingeholt werden, heißt es laut "Spiegel" in Geheimdienstkreisen.
Darüber hinaus kündigte auch der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, Einschränkungen in der Zusammenarbeit mit dem NSA-Untersuchungsausschuss an. "Es gibt Grenzen der Offenheit", sagte er dem "Tagesspiegel". Der Verfassungsschutz sei immerhin ein Nachrichtendienst. "Unsere Aufgabe ist es, die Sicherheit in diesem Land zu garantieren, und wir müssen darauf achten, dass durch die Preisgabe von Informationen nicht die Sicherheit in Deutschland gefährdet wird."
Opposition will notfalls klagen
Die Obfrau der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss, Martina Renner, drohte mit rechtlichen Schritten, sollte die Bundesregierung dem Kontrollgremium die Herausgabe von Dokumenten verweigern. Gegenüber "Handelsblatt-Online" sagte Renner, die Regierung sei gesetzlich zur Kooperation verpflichtet und müsse "ihren Pflichten bis ins Letzte" nachkommen, sonst riskiere sie einen Großkonflikt mit dem Parlament.
Die Opposition will am Donnerstag im NSA-Untersuchungsausschuss einen Antrag auf Vernehmung des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden in Deutschland einbringen - ungeachtet der ablehnenden Haltung der Bundesregierung. "Snowden ist ein Schlüsselzeuge im weltweit größten Geheimdienstskandal", erklärte Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz am Wochenende. Die Stellungnahme der Bundesregierung reiche nicht für die Ablehnung einer Anhörung Snowdens vor dem Ausschuss aus.
Strafverfolgung für Snowden-Vernehmung
Die Bundesregierung hatte ihrer Ablehnung einer Snowden-Vernehmung gegenüber ein Gutachten beigefügt. In diesem mahnt sie, es wäre "sehr wahrscheinlich mit schweren und dauerhaften Belastungen des Verhältnisses" zu den USA zu rechnen, sollte Snowden der Aufenthalt in Deutschland zugesagt werden. "Dies liefe wichtigen politischen Sicherheitsinteressen der Bundesregierung zuwider", heißt es weiter.
Nach einer dem Regierungsgutachten beigefügten Expertise von US-Anwälten könnte den Ausschussmitgliedern Strafverfolgung drohen, wenn sie Snowden vernehmen. Es sei in den USA strafbar, wenn Snowden veranlasst werde, geheime Informationen preiszugeben. Ob Snowden in Deutschland, Russland oder woanders vernommen wird, spielt aus Sicht der US-Juristen dabei keine Rolle. Die US-Justiz sucht den Ex-Geheimdienstmitarbeiter, der sich an einem geheimen Ort in Russland aufhält, mit internationalem Haftbefehl.
cw/nis (dpa, afp)