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Niederlage für Issinbajewa und Schubenkow

8. August 2016

Die Stabhochspringerin und der Hürdenläufer aus Russland sind in ihrem Kampf um ein Last-Minute-Ticket für die Olympischen Spiele in Rio de Janeiro erneut juristisch gescheitert - diesmal am Schweizer Bundesgericht.

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Yelena Isinbayeva, Jelena Issinbajewa Leichtathletik-WM Moskau
Bild: Imago/VI Images

Die beiden Athleten hatten beim Schweizer Bundesgericht in Lausanne Beschwerde gegen ein Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs CAS eingelegt. Zugleich hatten sie bei dem Gericht beantragt, dass ihre Beschwerde provisorische Wirkung habe soll. Damit sollten die Internationale Leichtathletik-Föderation (IAAF), das russische Olympische Komitee und das Internationale Olympische Komitee angewiesen werden, einen Start in Rio zu ermöglichen. Dieser Antrag wurde nach Angaben des Bundesgerichts vom Montag abgelehnt. Über die Beschwerde gegen das CAS-Urteil werde später entschieden.

Die IAAF hatte den russischen Verband und dessen Athleten im November 2015 wegen systematischen Dopings bis auf weiteres von internationalen Wettkämpfen ausgeschlossen. Die Suspendierung betrifft auch die Olympischen Spiele. Der CAS hatte am 21. Juli die Entscheidung der IAAF bestätigt.

Doppel-Olympiasiegerin Issinbajewa (Foto oben) hatte argumentiert, alle Tests hätten gezeigt, dass sie nie gedopt habe. Deshalb werde sie den kollektiven Ausschluss nicht akzeptieren. Schubenkow, 2015 Weltmeister über 110 Meter Hürden, kündigte Tass zufolge weitere Rechtsmittel an. Als einzige russische Leichtathletin darf Weitspringerin Darja Klischina in Rio starten, die in den USA trainiert.

sw/jk (dpa)