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Neue Praktika-Regel für Flüchtlinge

29. Juli 2015

Die Bundesregierung will Asylbewerbern und geduldeten Flüchtlingen den Zugang zu Praktika erleichtern. Damit soll vor allem Jugendlichen der Anschluss an die Gesellschaft ermöglicht werden.

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Junge Asylbewerber in einer Berufsschule (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/A. Weigel

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ist es wichtig, dass sich junge Flüchtlinge schnell in Deutschland eingliedern können. Schließlich blieben viele von ihnen dauerhaft. "Arbeit ist dabei einer der zentralen Schlüssel, und deshalb gibt es auch und gerade in der Arbeitsmarktpolitik dringenden Handlungsbedarf", erklärte die SPD-Politikerin.

Im Juni wurden einige Reformen zwischen Bund und Ländern vereinbart, jetzt hat das Bundeskabinett die erste Änderung an der sogenannten Beschäftigungsverordnung gebilligt. Demnach brauchen Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge, die Chancen auf einen dauerhaften Aufenthalt haben, keine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit mehr, wenn sie Pflicht- oder Orientierungspraktika absolvieren wollen. Bislang musste von Agenturseite geprüft werden, ob es Arbeitnehmer aus Deutschland oder EU-Ländern gibt, die ein Vorrecht auf den Praktikumsplatz haben.

Erster Schritt zur Ausbildung

Die Erleichterung gilt für Praktika von bis zu drei Monaten. Außerdem wird die Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung erleichtert. Mit diesem Schritt erhofft sich Ministerin Nahles, dass Flüchtlingen die berufliche Orientierung und die spätere Aufnahme einer Ausbildung erleichtert wird. Und die nächste Reform wird auch schon vorbereitet: Laut Nahles sollen jugendliche Flüchtlinge bald ein Aufenthaltsrecht für die Dauer ihrer Ausbildung erhalten.

djo/jj (afp, epd, kna, rtr)