Neue Perspektive für "kluge Köpfe"
22. Oktober 2022Die Bundesregierung will den deutschen Arbeitsmarkt stärker für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union öffnen. Dies sehen Eckpunkte für eine Reform des Einwanderungsrechts vor, die 2023 verabschiedet werden soll. Vorgesehen ist demnach unter anderem eine "Chancenkarte", die auf der Grundlage eines Punktesystems zur Arbeitssuche in Deutschland berechtigt.
Zu den Auswahlkriterien sollen Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und Deutschlandbezug gehören. Geschaffen werden soll auch die Möglichkeit einer zweiwöchigen Probebeschäftigung von Menschen "mit gutem Potenzial", wie es heißt.
Große Fachkräftelücke
"Deutschland braucht qualifizierte Fachkräfte, um wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben", so Arbeitsminister Hubertus Heil. Ergänzend zur Mobilisierung der inländischen Arbeitskräfte werde "deutlich mehr Fachkräfteeinwanderung" benötigt. Es gelte, "kluge Köpfe und helfende Hände für unseren Arbeitsmarkt zu gewinnen", betonte der Sozialdemokrat. Laut einer von Heils Ministerium beauftragten Studie wächst die Fachkräftelücke zwischen Neubedarf und Angebot bis 2026 auf rund 240.000 Personen - vor allem aus demografischen Gründen.
Qualifizierten Drittstaatsangehörigen solle die Zuwanderung auch ohne vorherige formale Anerkennung ihres Berufsabschlusses ermöglicht werden, verlautete aus Regierungskreisen in Berlin. Wer eine mindestens zweijährige Berufserfahrung sowie einen Berufs- oder Hochschulabschluss nachweisen könne, solle die Möglichkeit für eine Arbeit in einem nicht-reglementierten Bereich bekommen. Der Abschluss müsse nicht in Deutschland anerkannt sein. Das bedeute eine deutliche Vereinfachung. Bei akutem Arbeitskräftemangel in bestimmten Bereichen wird darüber hinaus sogar eine "kontingentierte und befristete Einreise" erwogen, "unabhängig von der Qualifikation".
Es sollen auch mehr junge Leute aus Nicht-EU-Staaten für eine Ausbildung nach Deutschland kommen dürfen. Dafür wird wohl die sogenannte Vorrangprüfung bei der Einreise zur Aufnahme einer Ausbildung abgeschafft. Die Bundesagentur für Arbeit müsste dann nicht mehr bescheinigen, dass kein inländischer Bewerber verdrängt wird.
wa/AR (rtr, dpa)