Oktoberfest "Wiesn" ist als Marke geschützt
19. September 2018Für sechs Produktklassen erfolgte die Eintragung "Wiesn" als geschützter Markenbegriff, wie der Wiesnchef und zweite Bürgermeister Josef Schmid mitteilte. So gilt der Markenschutz zum Beispiel auch für Reinigungs- und Schleifmittel, Kopfhörer, Kameras, Schneiderarbeiten oder die Verpachtung von Lagereinheiten. "Dies ist aus meiner Sicht ein interessanter Schritt hin zum Schutz der Marke "Wiesn". Noch sind einige Details des komplizierten Markenrechts nicht geklärt. Immerhin geht es um viel Geld, denn wer die Markenrechte besitzt, kann Lizenzgebühren kassieren.
Die Stadt München will nicht nur die "Wiesn", sondern auch den Begriff "Oktoberfest" als Marke schützen lassen und hatte dies im März 2018 offiziell beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beantragt (Az.: 30 2018 008 442.3).
Im Fall des bayerischen Touristenmagnets Schloss Neuschwanstein hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit einem Urteil die bisherige Regelung bestätigt - zugunsten des Freistaats Bayern. Anfang September 2018 wiesen die Richter in Luxemburg eine Klage des Bundesverbands Souvenir Geschenke Ehrenpreise (BSGE) zurück. Bayern darf somit weiter Lizenzgebühren für bestimmte Souvenirs wie Brettspiele oder Porzellantassen verlangen, die mit dem Schloss Neuschwanstein werben.
is/ks (dpa)
Bayern ist Deutschlands beliebtestes Reiseziel. Jedes Jahr besuchen rund 8,5 Millionen ausländische Gäste den Freistaat. Diese Sehenswürdigkeiten stehen auf ihrer Rangliste ganz oben.