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Reise

Neuschwanstein bleibt geschützte Marke

6. September 2018

Im Streit um die Marke Neuschwanstein hat der Europäische Gerichtshof zugunsten des Freistaats Bayerns entschieden. Er darf weiterhin bestimmen, auf welchen Souvenirs das Schloss zu sehen ist.

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Deutschland Herbst Schloss Neuschwanstein
Bild: picture-alliance/robertharding/R. Moiola

Bayern hatte das Schloss im Jahr 2011 bei der zuständigen EU-Behörde als Marke für Souvenirartikel wie Parfüm, Schmuck, Spielzeug oder auch Lebensmittel und Getränke eintragen lassen. Schloss Neuschwanstein wird von der Bayerischen Schlösserverwaltung, einer Einrichtung des Freistaats Bayern, betreut. Der Bundesverband "Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise" hatte gegen die Anmeldung der Marke "Neuschwanstein" geklagt.

In der Begründung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Donnerstag (06.09.) hieß es, das Schloss Neuschwanstein sei "als solches kein Ort der Herstellung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen". Die Marke gebe keinen Hinweis auf die geografische Herkunft der Waren. Damit bestätigte er ein früheres Urteil des Gerichtes der EU (EuG), das unter anderem für Streitigkeiten im Markenrecht zuständig ist.

Schloss Neuschwanstein bei Füssen im Allgäu wurde ab 1869 für den bayerischen König Ludwig II. (1845-1886) errichtet. Es ist das berühmteste Schloss des "Märchenkönigs" und mit jährlich rund 1,5 Millionen Touristen eine der bekanntesten Sehenswürdigkeiten Deutschlands. 

fm/ch (dpa, kna, afp)