Für Kritik an Lukaschenko ins Gefängnis?
13. Februar 2021Das Regime in Minsk will offenbar jegliche Kritik unterbinden. Um das zu erreichen, wollen die Behörden einen entsprechenden Straftatbestand einführen. Wie vor kurzem bekannt wurde, sollen gleich mehrere Artikel des Strafgesetzbuchs geändert werden, in denen es schon jetzt um die "Diskreditierung staatlicher Organe" geht.
Seit Beginn der Proteste gegen Präsident Lukaschenko im August 2020 stehen die belarussischen Behörden unter heftiger Kritik. Ihnen wird vorgeworfen, die Ergebnisse der damaligen Präsidentschaftswahl gefälscht zu haben, Gewalt gegen Demonstranten anzuwenden, massenweise Menschen aus politischen Gründen zu verhaften, die Gesetze zu verschärfen und vieles mehr.
"Unanständige Informationen"
Im bestehenden Artikel 369-1 des Strafgesetzbuchs "über die Diskreditierung der Republik Belarus", der 2005 eingeführt aber noch nie angewandt wurde, geht es um die "Bereitstellung diffamierender Informationen für einen ausländischen Staat oder eine ausländische oder internationale Organisation".
Wie das belarussische Webportal "Office Life" jetzt erfuhr, soll der Artikel ergänzt werden und künftig "jede öffentliche Verbreitung von Informationen in unanständiger Form, die klar eine Respektlosigkeit gegenüber dem belarussischen Volk und der Republik Belarus zum Ausdruck bringen" unter Strafe gestellt werden.
Der Entwurf enthält auch den Tatbestand der "absichtlichen Verbreitung wissentlich falscher Informationen über die politische, wirtschaftliche, soziale, militärische oder internationale Situation der Republik Belarus in jeglicher Form, mit dem Ziel, der nationalen Sicherheit zu schaden".
Zudem soll die Höchststrafe, die auf "Diskreditierung" steht, von zwei auf drei Jahre Gefängnis erhöht werden. Der Änderungsentwurf sieht auch vor, die Strafe für einen "versuchten Anschlag auf einen Mitarbeiter der Rechtsschutzorgane" von 15 auf 25 Jahre oder lebenslange Haft zu erhöhen. Auch die Strafen für "Beleidigung von Regierungsvertretern und die Diskreditierung von Behörden" sollen verschärft werden.
"Drakonische Maßnahmen"
Andrej Jelissejew von der internationalen Experten-Initiative "iSANS" (International Strategic Action Network for Security) stuft diese Maßnahmen als "drakonisch" ein. Die Initiative befasst sich mit der Analyse hybrider Bedrohungen der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Souveränität der Staaten in West-, Mittel- und Osteuropa sowie in Eurasien.
"Es droht eine totale Säuberung von jeglicher öffentlichen Kritik an Regierungsbehörden und der Situation im Lande", schreibt Jelissejew auf seiner Facebook-Seite.
Ihm zufolge würde dies angesichts der Justizwillkür in Belarus in erster Linie die Medien des Landes bedrohen. "Wenn dies so beschlossen wird, wird dies den Tod der journalistischen Analyse in den nichtstaatlichen Medien sowie die Kastrierung unabhängiger Forschungszentren bedeuten", so der Experte.
Die schwammige Formulierung der Gesetzesänderung würde außerdem den Gerichten großen Spielraum zur freien Auslegung bieten. Jeder kritische und den Behörden unliebsame Expertenkommentar könnte durch die Gesetzesänderung zur Straftat werden.
Jelissejew ist überzeugt, dass die Behörden sich vorgenommen haben, jegliche objektive Bewertung der Ereignisse im Land durch Online-Medien zu verhindern. "Jede Kritik, auch wissenschaftlich und sachlich begründete, könnte in anonyme Telegram-Kanäle gedrängt werden", befürchtet der Experte.
Flucht in Messenger-Dienste
Der belarussische Anwalt Dmitrij Lajewskij glaubt auch, dass mit den geplanten Änderungen die Verfolgung von Menschen, die öffentlich Kritik an den Behörden üben, nur "legitimiert" werden soll. Bürger könnten Beamte erst dann negativ bewerten, wenn sie über entsprechende Informationen verfügten. Doch statt zweifelhafte oder illegale Behördenentscheidungen als Diskreditierung zu bezeichnen, würde man dann Kritik von Bürgern als solche deklarieren, erläutert er auf Telegram.
Aus seiner Sicht würden die neuen Regeln auch die Arbeit von Anwälten bedrohen. "Es gehört zu ihrem Beruf, in Frage zu stellen, wie die Behörden mit ihren Mandanten umgehen", so Lajewskij. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass Artikel 197 des belarussischen Strafgesetzbuches verbietet, Bürger wegen Kritik zu verfolgen.
Mit den geplanten Änderungen würde eine Grundlage geschaffen, Kritiker verfolgen zu können. "Ich sehe zum ersten Mal, dass ein Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs selbst Anzeichen einer Straftat enthält", so der Jurist.
Alles nur Einschüchterung?
Nach Ansicht von Andrej Kasakewitsch, Direktor des in der litauischen Hauptstadt Vilnius ansässigen belarussischen Instituts "Politische Sphäre", will das Regime in Minsk mit den geplanten Änderungen vor allem für Einschüchterung sorgen. "Vielleicht wird man diesen Artikel gar nicht anwenden, oder umgekehrt, die Behörden werden auf seiner Basis mehrere Schauprozesse arrangieren", so der Politologe im Gespräch mit der DW.
Kasakewitsch ist sich sicher, dass die Gesetzesänderungen die unabhängigen belarussischen Medien am stärksten treffen werden. "Die Anzahl der Medien, die im Ausland ansässig sind und strafrechtlich nicht verfolgt werden können, wird zunehmen. Schon jetzt gibt es eine entsprechend gut entwickelte Struktur, und ich schließe nicht aus, dass weitere Medien abwandern werden", glaubt der Experte. In diesem Fall würden die Änderungen am Strafgesetzbuch dem Regime keinen Sieg im Medienbereich bescheren.
Adaption aus dem Russischen: Markian Ostaptschuk