Migrantenkinder sollen unbefristet in Gewahrsam
21. August 2019Die seit 22 Jahren geltende Regelung, wonach Minderjährige nicht länger als 20 Tage in Unterbringungszentren für Migranten festgehalten werden dürfen, werde die US-Regierung jetzt beenden. Das kündigten das Weiße Haus und das US-Heimatschutzministerium an.
Innerhalb von 60 Tagen solle eine Neuregelung ohne diese Befristung in Kraft treten, die sämtliche illegal ins Land gelangten Kinder betreffen werde, teilte das Heimatschutzministerium mit. Die Regelung von 1997 sei "überholt", weil die Zahl der aus Zentralamerika illegal ins Land kommenden Familien und Minderjährigen "massiv" zugenommen habe, erklärte das Weiße Haus.
Die neue Regelung solle auch als Abschreckung dienen, um den Zustrom von Migranten an der Südgrenze zu Mexiko zu bremsen, erklärte der amtierende Heimatschutzminister Kevin McAleenan. "Der Anreiz, die Grenze illegal mit einem verletzlichen Kind zu überqueren, muss ein Ende haben", sagte er.
Zustände in den Lagern sind menschenunwürdig
Wegen ihres Umgangs mit minderjährigen Einwanderern ist die Trump-Regierung bereits seit längerem heftig von den oppositionellen Demokraten und Bürgerrechtlern kritisiert worden. Die Zustände in den Unterbringungszentren werden vielfach als menschenunwürdig kritisiert.
Im vergangenen Jahr hatte die Regierung zudem damit begonnen, minderjährige Migranten an der Grenze von ihren Eltern zu trennen und separat unterzubringen. Nach einem Aufschrei der Entrüstung in Teilen der US-Öffentlichkeit ließ Trump die Praxis nach sechs Wochen offiziell wieder beenden. Die Bürgerrechtsorganisation ACLU prangerte jedoch erst kürzlich an, dass die Praxis weiter fortgesetzt werde. An der Grenze zu Mexiko hätten die US-Behörden binnen eines Jahres fast tausend Einwandererkinder von ihren Eltern getrennt.
US-Präsident Donald Trump sagte in Washington, er denke zudem ernsthaft darüber nach, ob das Recht auf eine US-Staatsbürgerschaft für in den USA geborene Kinder von Nicht-Staatsangehörigen grundsätzlich abgeschafft werden solle.
nob/qu (afp, rtre)