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Wohnungssuche: Migranten unerwünscht

22. Juni 2017

Menschen mit ausländischen Wurzeln werden deutlich seltener zu Wohnungsbesichtigungen eingeladen als Deutsche. Das ergab eine Recherche von BR und "Spiegel". Besonders stark ist der Unterschied in München.

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Wohnungsbesichtigung
Eine Familie bei der Wohnungsbesichtigung (Symbolbild)Bild: picture-alliance/dpa/R. Hackenberg

Für die Untersuchung hatten Datenjournalisten des Bayrischen Rundfunks und des Magazins "Spiegel" automatisiert 20.000 Anfragen auf Mietwohnungen verschickt. Inhaltlich waren die Mails nahezu identisch, für die fiktiven Profile wurden aber unterschiedliche Namen verwendet. So wurden neben deutschen Alias unter anderem die Personen Ismail Hamed, Aylin Demirci oder Mikolaj Janowski erfunden, um auf eine arabische, türkische oder polnische Herkunft hinzuweisen.

Das Ergebnis der rund 8000 Antworten, die die Journalisten erhielten: Interessenten mit einem türkisch oder arabisch klingenden Nachnamen haben bei der Wohnungssuche deutlich schlechtere Karten. In etwa einem Viertel der Fälle wurden sie nicht zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen, ihre fiktiven deutschen Mitbewerber aber schon.

"Härtefall" München

Die Auswertung der Antworten zeigt zudem, dass private Wohnungsanbieter stärker diskriminieren als gewerbliche. Das führen die Journalisten darauf zurück, dass private Eigentümer seltener Massenbesichtigungen organisieren und bereits im Vorfeld bei den Anfragen stärker selektieren.

Unter den zehn untersuchten Großstädten ist München das Schlusslicht, auch wenn das Stadtmarketing jahrzehntelang mit dem Slogan "Weltstadt mit Herz" warb. In der bayerischen Landeshauptstadt sind die Chancen für Ausländer, eine Einladung zur Wohnungsbesichtigung zu bekommen, nur halb so groß wie die eines Deutschen. Auch der enge Wohnungsmarkt in Frankfurt stellt für Migranten eine hohe Hürde dar. In Magdeburg und Leipzig ist der Chancenunterschied zwischen den Bewerbern dagegen am geringsten. 

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat auf die Recherche reagiert und die Ergebnisse kritisiert. "Niemand darf bei der Wohnungssuche allein aufgrund seines Namens benachteiligt werden", sagte Maas dem "Spiegel". Wenn bei der Vermietung einer Wohnung allein die vermutete Herkunft dazu führe, dass Interessenten von vornherein ausgeschlossen werden, sei das eine rechtswidrige Diskriminierung. 

djo/stu (afp, br.de)