Klage nach Putschversuch abgelehnt
17. November 2016Die junge Richterin war am 17. Juli - zwei Tage nach dem versuchten Staatsstreich - entlassen und vorläufig festgenommen worden. Ihre Beschwerde dagegen wurde in der Türkei am 8. August abgewiesen.
Beschwerde nicht zulässig
Die Richter in Straßburg erklärten ihre Beschwerde für nicht zulässig, weil die 30-Jährige in der Türkei nicht alle Instanzen durchlaufen habe. Sie hätte zunächst eine Klage vor dem türkischen Verfassungsgericht einreichen müssen, begründete der Menschenrechtsgerichtshof seine Entscheidung. Das Ausschöpfen aller nationalen Instanzen ist eine der Voraussetzungen, damit Beschwerden in Straßburg angenommen werden.
Auch an der Wirksamkeit einer Beschwerde vor dem türkischen Verfassungsgericht wollten die Straßburger Richter selbst unter den derzeitigen Verhältnissen nicht zweifeln. Immerhin hätte die Klägerin trotz ihrer Befürchtung, die Verfassungsrichter könnten wegen der Festnahmen ihrer Kollegen voreingenommen sein, eine Klage zumindest einreichen können, argumentierten sie. (Beschwerde-Nr. 56511/16)
Die junge Türkin hatte in ihrer Beschwerde vor dem Menschenrechtsgericht darauf verwiesen, dass auch zwei Mitglieder des Verfassungsgerichts und Anwälte, die dort arbeiteten, in Untersuchungshaft genommen worden waren. Das Gericht könne deshalb nicht mehr unvoreingenommen entscheiden. Die Straßburger Richter sahen darin jedoch keine "besonderen Umstände", um eine Ausnahme zu machen.
Der türkische Regierungskritiker und Anwalt Ayhan Erdogan hält den Verweis auf den Rechtsweg in der Türkei zwar für formal richtig, am Ende aber für rein theoretisch. Die AKP, die Partei von Staatschef Recep Tayyip Erdogan, habe die Justiz immer weiter unter ihre Kontrolle gebracht, wies er darauf hin.
60.000 Entlassungen, 36.000 Inhaftierungen
Seit dem Putschversuch und der anschließenden Verhängung des Ausnahmezustandes geht die türkische Führung rigoros gegen Richter, Staatsanwälte, Polizei, Militär, Journalisten und andere vermeintliche Regierungsgegner vor. Ankara beschuldigt sie, Anhänger der Gülen-Bewegung zu sein. Präsident Erdogan macht den in den USA lebenden Prediger Fethullah Gülen für den versuchten Staatsstreich verantwortlich, was dieser bestreitet.
Mehr als 60.000 Menschen wurden in der Türkei entlassen. Mehr als 36.000 Menschen sitzen in Untersuchungshaft. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind nach Angaben einer Sprecherin über 3000 Beschwerden gegen die Türkei eingereicht worden.
Vier weitere kurdische Gemeinden unter Zwangsverwaltung
Im kurdisch geprägten Südosten der Türkei entfernte die Regierung die Bürgermeister von vier weiteren Städten aus dem Amt, ließ mindestens drei von ihnen festnehmen und stellte die Gemeinden unter Zwangsverwaltung. Betroffen sind die Städte Van, Mardin, Tunceli und Siirt, wie das Innenministerium in Ankara mitteilte. Damit steigt die Zahl der kurdischen Gemeinden unter Zwangsverwaltung auf 30.
se/haz (afp, dpa)