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Mehr Waffen und Ausbilder für Kurden

Bernd Gräßler29. Januar 2015

Die Peschmerga sollen weitere Raketenwerfer erhalten, wie die Verteidigungsministerin signalisiert. Der Bundestag billigte auch die Entsendung von Ausbildern. Das Mandat steht auf wackliger Rechtsgrundlage.

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Ursula von der Leyen bei Erbil am 12.01.2015
Bild: Reuters/M. Gambarini

Deutschland wird die dringende Bitte der kurdischen Peschmerga erfüllen und im Februar weitere Waffen und Munition in den Nordirak liefern. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen deutete in einem Fernsehinterview an, dass zu der neuen Lieferung wieder Raketenwerfer vom Typ "Milan" gehören werden. Bisher hat die Bundeswehr 30 Systeme und 500 Raketen dieses Typs geliefert. Von der Leyen sagte, mit diesen panzerbrechenden Waffen könnten die Peschmerga mit Sprengstoff beladene Lastkraftwagen ausschalten, die der IS als "fahrende Bomben" einsetze. Der bessere Schutz dagegen sei "ganz, ganz wichtig für die Moral der Truppe". Die geplanten Waffenlieferungen wurden am Donnerstag auch vom Bundestag mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen aus CDU,CSU und SPD genehmigt, ohne dass die Abgeordneten genau wissen, um welche Waffen und welche Mengen es geht. Die Abstimmung in der Regierung darüber ist noch nicht abgeschlossen.

Die Bundeswehr hatte den Peschmerga bisher Waffen im Wert von 70 Millionen Euro aus ihren Beständen geschenkt. Damit wurden laut Agenturangaben 10.000 der insgesamt etwa 100.000 Soldaten der kurdischen Armee unter anderem mit Sturmgewehren, Raketen und gepanzerten Fahrzeugen ausgerüstet. Von der Leyen hatte bei ihrem Besuch im Irak vor gut zwei Wochen angekündigt, weitere Waffenlieferungen zu prüfen.

Ausbildung an "defensiven Waffensystemen"

Neben den Waffen sollen im Februar auch bis zu 100 Militärausbilder in den Nordirak geschickt werden. Sie sollen dort Peschmerga-Kämpfer für den Kampf gegen den IS ausbilden, ihr Einsatzgebiet umfasst den Raum Erbil. Einen eigenen Kampfauftrag haben die deutschen Soldaten nicht, sie sollen allerdings zur Eigensicherung bewaffnet sein. Der SPD-Abgeordnete Rolf Mützenich verwies angesichts massiver Kritik aus der Fraktion der Linken darauf, dass es sich um eine Ausbildung an defensiven Waffensystemen handele.

Gegen "fahrende Bomben": Raketenwerfer "Milan"
Gegen "fahrende Bomben": Raketenwerfer "Milan"Bild: picture-alliance/dpa/K. Schneider/Bundeswehr

Sowohl die Waffenlieferungen als auch die Ausbildung der Peschmerga, zu der auch Minenräumen und Sanitätsdienst gehören sollen, sind umstritten. Hauptkritikpunkt der oppositionellen Linken ist, dass es effektivere Möglichkeiten für die Bekämpfung des IS gebe. So könne man dessen Geldquellen austrocknen und den Zufluss von Kämpfern über die Türkei zu stoppen. Dazu müsste die Bundesregierung den Druck auf die Türkei erhöhen, sagte der Linken-Politiker Jan van Aken. Die Linken-Fraktion lehnte das Mandat für Waffenlieferungen und Ausbildung geschlossen ab, die Grünen enthielten sich mehrheitlich der Stimme.

Die Opposition hält auch die rechtliche Grundlage für das Mandat für unzureichend und sieht sich durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments bestärkt. Das Grundgesetz schreibt bei solchen Einsätzen die Einbindung Deutschlands in ein "System kollektiver Sicherheit" wie UN oder NATO vor. Zur Bekämpfung des IS hat sich aber lediglich eine lose Allianz von rund 60 Ländern gebildet.

Klarere Maßstäbe vom Verfassungsgericht erwartet

Die Bundeswehr hängt bei Einsätzen im Ausland grundsätzlich von Entscheidungen des Bundestages ab. Bei dringenden Einsätzen kann die Genehmigung des Parlaments notfalls im Nachhinein erteilt werden. Ein solcher Fall wird derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt. Im Februar 2011 flog die Bundeswehr mit "Transall"-Maschinen 132 Europäer aus dem Bürgerkrieg in Libyen aus. Das Begleitkommando aus 20 Soldaten war mit Sturm- und Maschinengewehren ausgerüstet. Aus Sicht der Grünen hätte das Parlament zumindest nachträglich ein Mandat für diese Operation erteilen müssen, weil die Soldaten in Kämpfe hätten verwickelt werden können. Die Regierung lehnt dies ab. Die Grünen klagen deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht. Von dem Urteil in einigen Monaten erhoffen sich Politik und Bundeswehr genauere Festlegungen, wann eine Zustimmung des Bundestages notwendig ist und wann nicht.