Mehr Freiheiten für Asylbewerber
29. Oktober 2014Nach einem Beschluss der Bundesregierung sollen bestehende Hürden bei der Jobsuche ein Stück weit gesenkt werden. Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge dürfen sich künftig schon nach 15 Monaten gleichberechtigt um einen Arbeitsplatz bewerben. Nach dieser Frist entfällt die sogenannte Vorrangprüfung: Bei dieser muss nachgewiesen werden, dass es keine geeigneten deutschen Bewerber für einen Job gibt, bevor ein Asylbewerber eingestellt werden kann. Bisher hatten Einheimische und EU-Bürger vier Jahre Vorrang. Für Fachkräfte entfällt die Vorrangprüfung nach Ablauf des künftig drei Monate dauernden Arbeitsverbotes.
Residenzpflicht entfällt
Zudem endet nach drei Monaten Aufenthalt die sogenannte Residenzpflicht, die Asylbewerber räumlich an den Bezirk der Ausländerbehörde bindet - allerdings nicht, wenn etwa eine Abschiebung des Betroffenen bevorsteht. Stattdessen gibt es eine neue Wohnsitzauflage für Asylbewerber und Flüchtlinge, deren Lebensunterhalt nicht gesichert ist. So sollen die Sozialkosten der Länder gerecht verteilt werden.
Umsetzung des Asylkompromisses
Die Änderungen sind Teil des kürzlich ausgehandelten Asylkompromisses zwischen Bund und Ländern. Dieser sieht unter anderem vor, dass die Balkan-Staaten Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als "sichere Herkunftsländer" eingestuft werden, um Asylbewerber leichter dorthin zurückschicken zu können. Im Gegenzug hatte sich die Bundesregierung zu den nun beschlossenen Änderungen bereit erklärt.
Das grün-rot regierte Baden-Württemberg hatte der Bundesregierung im Bundesrat nach den Zugeständnissen überraschend zur Mehrheit verholfen. Asylbewerber bekommen künftig auch vorrangig Geld- statt Sachleistungen, sobald sie die Erstaufnahmeeinrichtungen verlassen haben.
qu/sti (dpa, rtr, afp)