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Lange Haft nach Anschlag auf Asylunterkunft

17. März 2016

Erst hörten sie Rechtsrock und schimpften über Ausländer. Dann warfen sie einen Brandsatz in ein Haus im niedersächsischen Salzhemmendorf, in dem Flüchtlinge wohnten. Nun sprach das Landgericht Hannover das Urteil.

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Dennis L. und Sascha D. bei der Urteilsverkündung (Foto: dpa)
Dennis L. und Sascha D. bei der Urteilsverkündung - ihre Köpfe wurden auf Anordnung des Gerichts gepixeltBild: picture-alliance/dpa/H.Hollemann

Wegen versuchten Mordes und Brandstiftung muss der 31 Jahre alte Haupttäter Dennis L. für acht Jahre ins Gefängnis. Er hatte den Brandsatz durch ein geschlossenes Fenster in das Gebäude in Salzhemmendorf bei Hameln geschleudert. Sein 25-jähriger Mittäter, ein freiwilliger Feuerwehrmann, der später beim Löscheinsatz half, erhielt sieben Jahre Haft. Außerdem wurde bei ihm ein Alkoholentzug angeordnet. Eine 24-Jährige, die die beiden zum Tatzeitpunkt alkoholisierten Männer zur Asylunterkunft fuhr, wurde zu vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Alle drei waren vor dem Landgericht Hannover geständig.

Keiner verletzt

Der Molotowcocktail war in der Nacht zum 28. August im Kinderzimmer der Wohnung einer Familie aus Simbabwe gelandet. Nur weil ein Junge nicht in seinem, sondern im Zimmer seiner Mutter schlief, wurde niemand verletzt. Die von einem Nachbarn alarmierte Feuerwehr konnte die Flammen löschen, bevor sie auf andere Räume übergriffen.

Flüchtlingsunterkunft in Salzhemmendorf (Foto: dpa)
Die Flüchtlingsunterkunft in SalzhemmendorfBild: picture-alliance/dpa

"Rechtsradikales, fremdenfeindliches Weltbild"

Das rechtsradikale, fremdenfeindliche Weltbild der Angeklagten sei Auslöser der Tat gewesen, betonte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch in der Urteilsbegründung. "Grundlage war der nationalsozialistisch unterlegte Rassenhass aller drei Angeklagten." Dem Trio sei bewusst gewesen, dass bei dem Anschlag Menschen sterben können. "Das haben sie billigend in Kauf genommen."

Die beiden Angeklagten hatten zum Prozessauftakt ein fremdenfeindliches Motiv abgestritten und die Tat darauf zurückgeführt, dass sie "sturzbetrunken" gewesen seien. Mit seinem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Anklage. In der Asylunterkunft hielten sich zum Zeitpunkt des Anschlags etwa 40 Menschen auf.

se/wl (dpa, epd)