Umweltverbände hatten gegen die Pläne zur Elbvertiefung geklagt und nun gibt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Naturschützern in zwei Punkten recht: Die Stadt Hamburg muss bei der Planung nachbessern und solange darf mit dem Ausbaggern der Elbe nicht begonnen werden. Die Stadt muss dafür sorgen, dass der nur an der Elbe vorkommende Schierlings-Wasserfenchel geschützt wird und die Naturzerstörung an anderer Stelle kompensiert wird.
Das Urteil zeigt somit deutlich, dass das Umweltrecht, welches vor allem auf Umweltauflagen der EU basiert, wirkt. Das ist positiv. Den Wünschen der Wirtschaft und der Stadt Hamburg als Eigner des Großteils des Hafens werden zudem klare Grenzen gesetzt. Hamburg akzeptiert das Urteil und will nun zügig nachbessern.
Ungewiss ist nun die Dauer der Verzögerung. Vor Ende dieses Jahres kann kaum mit den Bauarbeiten zur Elbvertiefung begonnen werden, vielleicht aber auch erst in zwei oder drei Jahren. Es bleibt also Zeit zum Nachdenken - und diese sollte auch genutzt werden.
Hamburgs Verhalten schadet Deutschland
Die Elbvertiefung schadet der Umwelt. Um insgesamt zehn Meter wurde der Fluss in den vergangenen 150 Jahren vertieft, nun soll ein weiterer Meter ausgebaggert werden. Die Tier- und Pflanzenwelt leidet unter dem massiven Eingriff und dies bestreitet auch niemand.
Als wichtigstes Argument für die Vertiefung nennt Hamburg die Konkurrenzfähigkeit größten deutschen Hafens als Wirtschaftsstandort und die damit verbundenen Arbeitsplätze. Durch die Vertiefung könnten auch die größten Hochseefrachter die Elbe 130 Kilometer aufwärts bis zum Hamburger Hafen fahren. Aus dem lokalen und landespolitischen Blickwinkel ist diese Argumentation durchaus verständlich. Aber in der Gesamtbetrachtung ist dieser Kurs absolut kontraproduktiv.
Nur rund 130 Kilometer von Hamburg entfernt liegt seit fünf Jahren bei Wilhelmshaven der mit Steuermitteln komplett neugebaute Tiefwasserhafen JadeWeserPort. Dort können schon heute die größten Containerschiffe problemlos abgefertigt werden. Neue Jobs entstehen künftig dann vor allem dort, die Wirtschaftskraft wächst eben in Niedersachsen anstatt in Hamburg - in der Gesamtbetrachtung aber bleibt die Summe gleich.
Die Alternative ist längst vorhanden
Es gibt also längst eine Alternative zur Elbvertiefung. Der Verzicht auf die Vertiefung würde die Umwelt schonen und zugleich noch sehr viel Geld sparen. Die geplante Elbvertiefung wird nach Angaben des Naturschutzbundes Deutschland rund 900 Millionen Euro kosten. Geld, das vor allem der Steuerzahler aufbringen muss. Und mit den neuen Auflagen des Gerichts dürfte es wahrscheinlich noch teurer werden. Darüber hinaus steigen mit einer tieferen Fahrrinne auch die Kosten für das regelmäßige Ausbaggern von Schlick. All diese Summen könnte man mit einem Verzicht auf die Elbvertiefung einsparen. Volkswirtschaftlich ist das Projekt deshalb sinnlos und für die Umwelt obendrein schädlich.
Der Stadt Hamburg wäre daher zu wünschen, dass sie das Urteil als Chance zum Nachdenken nutzt, die lokalen Scheuklappen endlich ablegt und enger mit den anderen deutschen Häfen kooperiert. Mit einer solidarischen Politik könnte auf die Elbvertiefung ohne Probleme verzichtet werden. Dies wäre gewiss nicht der Weltuntergang für Hamburg, aber garantiert ein Gewinn für Steuerzahler und Natur.
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