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Letzte Nebelkerzen im NSU-Prozess

25. April 2018

Im Strafverfahren gegen die rassistische Terrorgruppe haben nun endlich die Plädoyers der Verteidiger begonnen. Der Hauptangeklagten Beate Zschäpe werden sie nicht helfen - davon ist Marcel Fürstenau überzeugt.

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Deutschland NSU-Prozess in München
Bild: picture-alliance/dpa/T. Hase

Manfred Götzls Strategie hat sich bewährt. Der Vorsitzende Richter im Strafverfahren gegen den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) ließ den Angeklagten und ihren Verteidigern in den vergangenen Wochen erstaunlich viel Spielraum. Mancher Befangenheitsantrag gegen ihn und seinen Strafsenat hätte nicht zwingend zur Absetzung gleich mehrerer Verhandlungstage führen müssen, meinten viele Beobachter vor Ort.

Auch die scheinbar endlose Geduld, mit der Götzl auf plötzlich auftauchende neue Verteidiger und Zeugen reagierte, quittierten einige mit Unmut. Doch was wäre die Alternative gewesen? Aufs Tempo drücken und damit das Risiko eines Verfahrensfehlers erhöhen? Die saloppe Antwort: Ob die Urteile gegen Beate Zschäpe und die vier Mitangeklagten nach nunmehr vier oder fünf Jahren gesprochen werden, ist letztlich egal. Gut begründet und damit rechtsstaatlich überzeugend müssen sie sein. Nicht mehr und nicht weniger.

Frontalangriff auf die Ankläger ist ein Ablenkungsmanöver

Schon bald wird man wissen, welche Strafen Zschäpe und ihre mutmaßlichen Helfer verbüßen müssen. Denn inzwischen haben die letzten Plädoyers begonnen, die der Verteidiger. Vor allem für Zschäpe steht dabei viel auf dem Spiel, nachdem die Bundesanwaltschaft lebenslangen Freiheitsentzug mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert hat. Ihr dieses Schicksal zu ersparen, bemüht sich als erster von fünf Verteidigern Hermann Borchert. 

Deutsche Welle Marcel Fürstenau Kommentarbild ohne Mikrofon
Marcel Fürstenau beobachtet für die DW den NSU-ProzessBild: DW

Sein Frontalangriff auf die Bundesanwaltschaft dürfte allerdings ins Leere zielen. Denn die Beweis- und Indizienlage bleibt trotz mancher Schwachpunkte in der Anklageschrift erdrückend. Borcherts Versuch, seine Mandantin als Unbeteiligte darzustellen, ist eine letzte Nebelkerze. Sie wird ebenso verpuffen, wie die des Mitangeklagten André E., der kurz vor Toresschluss einen neuen Verteidiger aus dem Hut zauberte. Erkennbar eine von Verzweiflung getriebene Reaktion darauf, dass die Bundesanwaltschaft für E. zur allgemeinen Überraschung zwölf Jahre Gefängnis forderte.

Zschäpes Aussage ist und bleibt unglaubwürdig

Verblüffend an Borcherts Plädoyer ist, mit welcher Selbstverständlichkeit er seine Mandantin als Opfer darstellt. Ein Opfer, dass von 1998 bis 2011 zusammen mit den mutmaßlichen Mördern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im Untergrund lebte. Ein Opfer, das Borchert permanent als "charakterstark" schildert und gleichzeitig als zu schwach, um sich von ihren rassistischen Freunden zu trennen. Und das, obwohl sie von deren Morden, Sprengstoffanschlägen und Raubüberfällen wusste!

Blaupause für Borcherts reichlich naives und zuweilen dreistes Plädoyer ist Zschäpes überraschende Aussage vom Dezember 2015. Die inzwischen 43-Jährige wies damals nach zweieinhalb Jahren des Schweigens jegliche Tatbeteiligung von sich. Glaubwürdig wirkte sie schon damals nicht - wegen des späten Zeitpunkts und vor allem ihrer Weigerung, Fragen der Nebenkläger zuzulassen. Also Fragen der Opfer und ihrer Angehörigen!

Keine Spur von Empathie

Mehr Gefühlskälte ist kaum vorstellbar. Und wenn Borchert dieses Verhalten in seinem Plädoyer als "legitim" bezeichnet, lässt das tief blicken. Vielleicht hält er Zschäpes Eingeständnis, sich moralisch schuldig zu fühlen, für ein Zeichen von Empathie. Wer die Hauptangeklagte im NSU-Prozess seit Mai 2013 erlebt hat, traut ihr solche Empfindungen allerdings nicht zu. Auch der vom Gericht bestellte psychiatrische Gutachter Henning Saß nicht. Das letzte Wort indes wird der Strafsenat unter dem Vorsitz Manfred Götzls haben. Unter dem Eindruck aller bisher gehörten Plädoyers sollte sich Beate Zschäpe keine großen Hoffnungen machen, mit einem milden Urteil davonzukommen.   

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