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Zschäpe-Verteidiger lehnen Gutachter ab

20. Dezember 2016

Wie bewertet man Schuldfähigkeit, wenn man nie persönlich mit der Verdächtigen gesprochen hat? Die Verteidiger von Beate Zschäpe kritisieren deshalb den Gutachter im NSU-Prozess. Von Marcel Fürstenau, München.

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Deutschland Verteidiger lehnen Zschäpe-Gutachter im NSU-Prozess ab
Bild: picture alliance/dpa/A. Gebert

Henning Saß gilt als Meister seines Metiers. Der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Aachen hat in Gerichtsverfahren schon viele Gutachten erstellt. Beate Zschäpe, Hauptangeklagte im NSU-Prozess vor dem Münchener Oberlandesgericht, gehört sicherlich zu seinen spektakulärsten Fällen. Im Auftrag des 6. Strafsenats unter dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl sollte sich Saß zu Zschäpes Schuldfähigkeit äußern und zur Frage einer möglichen Sicherungsverwahrung. In einem vorläufigen schriftlichen Gutachten hat Saß dazu auf 173 Seiten Stellung genommen.

Der Schriftsatz liegt den Verfahrensbeteiligten des NSU-Prozesses seit Oktober vor. Als er aber am Dienstag in die mündliche Verhandlung eingeführt werden soll, erbittet Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Heer das Wort. Der Antrag, den er in der folgenden Stunde vorträgt, ist eine Abrechnung mit dem Sachverständigen Saß. Dessen Gutachten sei aufgrund der methodischen Herangehensweise "von vornherein nicht geeignet, dem Senat die für die Beurteilung der aufgeworfenen Beweisfragen erforderliche Sachkunde zu vermitteln". Soll heißen: Der Gutachter ist inkompetent und seine Analyse hilft dem Gericht nicht weiter.   

Mutmaßungen über Zschäpes Haare  

Heer wirft Saß eine subjektive Herangehensweise vor. So würde er zum Beispiel Zschäpes an manchen Verhandlungstagen ins Gesicht hängende Haare als Versuch des Abschirmens werten. "Es könnte aber auch nur daran liegen, dass sie keinen Haargummi hat", liefert Heer gleich eine ironische Erklärung für das gelegentlich zu beobachtende Verhalten seiner Mandantin. Die, und das macht die Sache so kompliziert, jedes persönliche Gespräch mit Gutachter Saß abgelehnt hat. Es fehlt also das, was im juristischen Fachjargon "Exploration" genannt wird. Und weil das so ist, stützt sich Saß seit Prozess-Beginn im Mai 2013 auf Beobachtungen der Hauptangeklagten.

München NSU-Prozess Verhandlung
Wolfgang Heer (stehend) hält nicht viel von den Fähigkeiten des Gutachters Henning Saß - wenn es um Beate Zschäpe gehtBild: picture-alliance/dpa/P. Kneffel

Wie reagiert Zschäpe auf be- oder entlastende Aussagen von Zeugen? Was ist von ihrer im Dezember 2015 verlesenen Aussage zu halten, die einer ihrer inzwischen fünf Verteidiger verlesen hat? Warum schaut sie so oft und so lange auf ihren Laptop? Um sich abzulenken, wie Saß in seinem vorläufigen Gutachten schreibt? Heers Ausführungen münden in den Antrag, den Sachverständigen wegen "fachlicher Ungeeignetheit" von seiner Verpflichtung zu entbinden. Und sollte sich das Gericht dennoch dazu entscheiden, Saß zu hören, solle man zunächst einen "methodenkritischen" Sachverständigen laden. Einen, der aus Sicht der Zschäpe-Verteidiger fachlich auf der Höhe der Zeit ist.

Bundesanwalt Diemer und Nebenkläger-Anwälte wollen Saß hören

Nach einer mehr als einstündigen Beratungspause plädieren Bundesanwalt Herbert Diemer und mehrere Nebenkläger-Anwälte dafür, Gutachter Saß sofort anzuhören. Eine "ausführliche und offene Einlassung" der Angeklagten hätte sicherlich geholfen, räumt Diemer ein. Gleichwohl sei es aber "nicht unmöglich", sich ein Bild von ihrer psychischen Situation zu machen.  

Nebenkläger-Anwalt Thomas Bliwier kontert den Vorstoß der Zschäpe-Verteidiger mit einer Gegenfrage: "Wie wollen Sie denn einen methodenkritischen Antrag zu etwas stellen, dass noch gar nicht vorgetragen wurde?" Eine erhellende Antwort auf seine rhetorische Frage bleibt an diesem 331. Verhandlungstag im NSU-Prozess aus. Denn nach einer letzten, dieses Mal nur zehn Minuten dauernden Unterbrechung, vertagt Richter Götzl das Strafverfahren auf Mittwoch. Vielleicht kommt Gutachter Saß ja dann zu Wort - nachdem an diesem Tag alle nur über ihn geredet haben.