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Kommentar: Gipfel der Instinktlosigkeit

Baha Güngör28. März 2013

Der Umgang mit türkischen Journalisten vor dem NSU-Prozess am Münchner Oberlandesgericht schadet dem Ansehen Deutschlands, meint DW-Redakteur Baha Güngör.

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Angenommen: In der Türkei werden über Jahre Deutsche von einer faschistischen Untergrundorganisation reihenweise umgebracht. Die mutmaßlichen Mörder werden gefasst und angeklagt, doch von dem Gerichtsverfahren werden deutsche Medien unter Berufung auf formaljuristische Vorgaben ausgeschlossen. Wie groß wäre der Aufschrei in der deutschen Öffentlichkeit? Wie laut wäre der Ruf nach Respekt vor der Pressefreiheit? Wie erbarmungslos heftig wäre die Kritik an der türkischen Justiz?

Baha Güngör, Leiter der türkischen DW-Redaktion (Foto: DW)
Bild: DW

Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) scheint sich der Tragweite seiner Entscheidung, keine Plätze für türkische Medien beim NSU-Prozess zu reservieren, nicht bewusst zu sein. Auf der Anklagebank sitzen eben keine gewöhnlichen Kriminellen, sondern mit Beate Zschäpe ein mutmaßliches Mitglied der rechtsextremen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), und vier mutmaßliche Helfer.

Unter den Mordopfern der NSU sind unter anderem acht Menschen türkischer Abstammung. Zwei Monate vor dem 20. Jahrestag des Brandanschlags von Solingen, bei dem fünf Türkinnen im Alter von vier bis 27 Jahren ums Leben kamen und 17 Menschen teilweise schwer verletzt wurden, konnte es für Deutschland nicht schlimmer kommen. Die Entscheidung des Münchner Gerichts zeugt von einem Höchstmaß politischer Instinktlosigkeit. Es geht hier nämlich auch um das Ansehen Deutschlands in der Welt.

Das OLG in der bayerischen Landeshauptstadt entschied nach Vorschrift, ohne jedoch seine Ermessensspielräume abgeklopft zu haben, wie Verfassungs- und Justizexperten seit Tagen in den Medien erklären. Dass es auch anders geht, zeigt die Entscheidung des Mannheimer Landgerichts im Prozess gegen den früheren ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann. Weil der Angeklagte Staatsbürger der Schweiz ist, wurde Schweizer Medienvertretern ein Kontingent an Presseplätzen im Verhandlungssaal reserviert.

Dem Oberlandesgericht München würde kein Zacken aus der Krone fallen, wenn es türkischen und griechischen Journalisten vielleicht rund 20 der 50 Presseplätze zur Verfügung stellen würde. Experten sehen im Gegensatz zum Münchner OLG auch keine juristischen Argumente, die gegen die Videoübertragung der Verhandlung in einen anderen Raum sprechen. Dass dadurch das Urteil in einer Revisionsverhandlung angreifbar wird, wie das OLG meint, ist nicht überzeugend.

In Anbetracht der vielen Pannen und geschredderter Akten während der NSU-Ermittlungen haben in den Medien der Länder, aus denen die Opfer der NSU stammen, Verschwörungstheorien Konjunktur. Die Entscheidung des Münchner Gerichts gibt diesen Theorien zusätzliche Nahrung. Deutschland muss sich auf Vorwürfe gefasst machen, es dulde Ausländerfeindlichkeit, nehme die rechtsextremistische Gewaltbereitschaft nicht ernst oder beschönige gar die Aktivitäten von Neonazis.

Noch kann das Münchner Gericht seine Entscheidung revidieren. Prozessbeginn ist am 17. April. Bis dahin hat das OLG noch genug Zeit, von seiner formaljuristisch korrekten Maximalposition abzurücken. Das Gericht steht in der Pflicht, weiteren Schaden von Deutschland abzuwenden.