Der Kunstkrimi Cornelius Gurlitt geht weiter
17. Dezember 2016Erleichterung bei Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Aufatmen beim Kunstmuseum Bern. Der Erbstreit um die millionenschwere Kunstsammlung Gurlitts ist entschieden. Gurlitt hatte, bevor er 2014 im Alter von 81 Jahren starb, seinen Besitz dem Schweizer Museum vermacht. Sein letzter Wille muss gelten, befanden jetzt die Richter. Einwände und Ansprüche von Gurlitts Cousine Uta Werner ließen sie nicht gelten. Sie geht leer aus.
Gültiges Testament trotz Wahn und Demenz
Der Richterspruch überrascht, weil er nachvollziehbare Argumente der Cousine vom Tisch wischt. Dazu gehört das Gutachten eines renommierten Psychiaters, der Gurlitt Wahnvorstellungen und eine mittelschwere Demenz attestiert hatte. Gurlitt habe sich von Nazis verfolgt gefühlt. Als einzig sicheren Ort für seinen Bilderschatz habe er deshalb die Schweiz gewählt. Das Gericht indes glaubte einem anderen Gutachter.
Klar ist, dass nun ein Gutteil der Gurlitt-Hinterlassenschaft in die Schweizer Hauptstadt reisen kann. Das Berner Museum erwartet die ersten Werke im Frühjahr. Es sind Bilder, deren Herkunft und Geschichte geklärt ist, die also nicht im Verdacht stehen, im Dritten Reich von den Nazis geraubt oder Emigranten abgepresst worden zu sein. Insgesamt rechnet das Museum mit rund 750 Bildern, etwa der Hälfte des Gurlitt-Erbes. Bei einem Drittel der Werke gilt die Provenienz als erforscht, auf ihnen lastet kein Raubkunstverdacht.
Verständlich auch die Erleichterung auf deutscher Seite: Immerhin war Cornelius Gurlitts Vater Hildebrand der wichtigste Kunsthändler Adolf Hitlers. Nach dem "Schwabinger Kunstfund" hatte Kulturstaatsministerin Grütters deshalb eine Taskforce eingesetzt. Sie sollte herausfinden, welche der Kunstwerke von Nazi-Schergen gestohlen wurden und welche Bilder Menschen gehörten, die vom NS-Regime verfolgt wurden. Doch die Provenienzforschung geriet komplizierter als erwartet. Die Taskforce scheiterte und musste abgelöst werden. Grütters Erleichterung leuchtet also ein. Für das moderne Deutschland geht es um Glaubwürdigkeit und Transparenz.
Entscheidende Fragen weiter offen
Welche Kunstwerke entpuppen sich noch als Raubkunst? Verfährt das Schweizer Museum mit indentifizierten Raubkunstwerken ähnlich wie Deutschland? Und vor allem: Wann dürfen die Nachkommen der ursprünglichen Eigentümer - überwiegend Juden - mit der fälligen Rückgabe rechnen? Viele Interessen sind berührt, ebenso viele Fragen bleiben offen. Die Erbsache Gurlitt mag entschieden sein. Doch der Kunstkrimi "Gurlitt" geht weiter.
Sie können unterhalb dieses Artikels einen Kommentar abgeben. Wir freuen uns auf Ihre Meinungsäußerung!