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Kino-Mörder von Aurora droht die Todesstrafe

3. August 2015

Es ist die zweite Niederlage für die Verteidigung. Die Geschworenen befanden, der "Batman"-Amokläufer ist nicht nur des zwölffachen Mordes schuldig. Es gibt auch keine mildernden Umstände für James Holmes.

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James Holmes mit seiner Verteidigerin vor Gericht ( rtr)
James Holmes mit seiner Verteidigerin vor GerichtBild: Reuters

In allen verhandelten Punkten gegen den zwölffachen Mörder verweigerten die Geschworenen in Centennial bei Denver die Anerkennung besonderer Umstände, die eine Todesstrafe ausgeschlossen hätten. Die Entscheidung der neun Frauen und drei Männer fiel einstimmig. Die selben Geschworenen müssen nun noch einmal drüber beraten, ob der 27-Jährige tatsächlich zum Tode oder doch zu einer langen Haftstrafe verurteilt wird.

Blutbad während einer "Batman"-Premiere

Holmes hatte im Juli 2012 während der Premiere des Films "Batman - The Dark Knight Rises" in einem Kino der US-Stadt Aurora in Colorado ein Blutbad angerichtet. Nacheinander feuerte er mit einer Schrotflinte, einem Sturmgewehr und schließlich mit einer Pistole auf die Zuschauer. Zwölf Menschen wurden getötet, 70 verletzt. Das jüngste Todesopfer war ein sechs Jahre altes Mädchen.

Verteidigung will Einweisung in Psychiatrie

Vor gut zwei Wochen hatte das zuständige Gericht den Angeklagten in allen Fällen schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft strebt die Todesstrafe an. Die Verteidigung will stattdessen die Einweisung in eine Psychiatrie, da Holmes schizophren sei und nicht gewusst habe, was er tat. Auch psychiatrische Gutachter beider Seiten bestreiten nicht, dass Holmes psychisch krank ist. Doch glauben die Gutachter der Anklage, dass er während der Tat zurechnungsfähig war. Dieser Einschätzung folgten auch die Geschworenen.

In der jetzt abgeschlossenen zweiten Phase der Beratungen hatten die Geschworenen über die Frage zu entscheiden, ob für Holmes besondere mildernde Umstände gelten müssten. Dann wäre die Todesstrafe ausgeschlossen worden und Holmes hätte automatisch eine lebenslange Haftstrafe ohne eine Chance auf Bewährung bekommen.

Nach dem in Colorado geltenden Gesetz muss die Geschworenen-Jury drei Mal in Beratungen gehen, um zu entscheiden, ob ein Verurteilter die Todesstrafe bekommt. An diesem Dienstag werden sich die Geschworenen zunächst weitere Zeugenaussagen anhören.

se/qu (dpa, rtre, ape)