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Todesstrafe für "Batman"-Amokläufer?

15. Juli 2015

Knapp drei Jahre nach dem Attentat während der "Batman"-Premiere in der US-Stadt Aurora geht der Prozess gegen den Amokschützen zu Ende. Die Staatsanwaltschaft fordert die Todesstrafe.

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USA Denver Kino Attentäter James Holmes 2012 ARCHIV (Foto: Reuters/RJ Sangosti/Pool)
Bild: Reuters/RJ Sangosti/Pool

Am 20. Juli ist es drei Jahre her, dass während einer "Batman"-Premiere im US-Bundesstaat Colorado der Amokschütze James Holmes ein regelrechtes Blutbad im Kinosaal anrichtete. Holmes habe seine Tat "akribisch" geplant, sagte Staatsanwalt George Brauchler während seines rund zweistündigen Schlussplädoyers. Detailliert schilderte er zu Beginn das Geschehen am Tatabend. "Am Montag vor drei Jahre (...) gingen 400 Menschen aus dieser Gemeinde ins Kino. Sie kamen fröhlich, sie kamen in der Hoffnung auf Unterhaltung", sagte Brauchler. "Sie kamen in der Hoffnung, die Geschichte eines schwarz gewandeten Helden zu sehen, jemand, der unüberwindliche Widrigkeiten im Namen der Gerechtigkeit bekämpfen und versuchen würde, andere zu beschützen." Stattdessen sei ein anderer ganz schwarz Gekleideter erschienen. Und der habe nur eines im Sinn gehabt: "Massenmord", sagte der Ankläger.

Sprengfallen von Polizisten entschärft

Holmes wird beschuldigt, am 20. Juli 2012 in Aurora bei der Premiere des Films "Batman - The Dark Knight Rises" wahllos ins Kinopublikum gefeuert zu haben. Zwölf Menschen wurden getötet und 70 weitere verletzt. Holmes muss sich wegen Mordes, Mordversuchs und Sprengstoffbesitzes verantworten.

Laut Anklage hatte sich der Student der Neurowissenschaften ein Waffenarsenal zugelegt, mit dem er alle rund 400 Zuschauer in dem Kino hätte töten können - darunter eine Pistole, ein halbautomatisches Gewehr und eine Schrotflinte. Bevor er schoss, vernebelte er den Saal mit Rauchbomben. Seine Wohnung hatte er mit Sprengfallen versehen, die von den Ermittlern vor ihrem Zutritt erst entschärft werden mussten.

Krankhafte Schizophrenie?

Der Prozess musste wiederholt verschoben werden, weil Holmes zwei Mal psychologisch untersucht wurde. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob Holmes zur Tatzeit zurechnungsfähig war. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, die genaue Vorbereitung der Tat zeige, dass der 27-Jährige zurechnungsfähig gewesen sei. Die Verteidigung bestreitet dies und plädiert auf nicht schuldig. Sie hatte durchblicken lassen, dass sie für ihren Mandanten eine Einweisung in die Psychiatrie beantragen wolle. Demnach gab es in den Familien seiner Eltern Fälle von Schizophrenie. Ein Urteil könnte noch diese Woche fallen.

pab/gri (afp, dpa)