Köln: Mit Technik auf Täterjagd
6. Januar 2016Immer mehr Frauen berichten von traumatisierenden Erlebnissen. In der Silvesternacht hätten sich Gruppen von Männern gebildet, um sie auszurauben, zu bedrängen und sogar zu vergewaltigen. Die Behörden sprechen bisher von Sexualdelikten in sehr massiver Form und einer Vergewaltigung. Nach Polizeiangaben werden zurzeit Zeugen verhört und Videoaufnahmen von Überwachungskameras vor Ort und von Youtube analysiert.
DW: Kann man sich das wie im Film vorstellen? Dass mithilfe von Gesichtserkennung einzelnen Personen anhand von Bildern oder Videos aus dem Internet - etwa von Facebook - abgeglichen und zugeordnet werden?
Nikolaus Forgó: Nach dem, was mir bekannt ist, gibt es bei der Polizei keine automatisierten Bilderkennungsverfahren, die dazu führen, dass Videoaufnahmen automatisch abgeglichen werden. Das ist menschliche Arbeit: Man identifiziert jemanden, der sich auffällig verhält und versucht, die Person auf anderen Aufnahmen wiederzufinden.
Handys können ja auch - ohne dass wir sie benutzen - allerhand Daten über uns preisgeben. Welche Möglichkeit hat die Polizei, die Handys von dem Silvester-Vorfall zu überprüfen?
Nikolaus Forgó: Das Grundproblem bei solchen Fällen ist, dass eben eine sehr große Zahl von Daten anfällt und viele davon von Unbeteiligten sind. Beispielsweise Menschen, die dort zufällig vorbeischlenderten.
Grundsätzlich kann man mithilfe einer Funkzellenabfrage herausfinden, welche Telefone zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Funkmast eingeloggt waren - ganz unabhängig davon, ob ein konkreter Verdacht besteht oder nicht.
Aufgrund der vielen Unbeteiligten sind aber eben die datenschutzrechtlichen Grundvoraussetzungen an eine solche Funkzellenabfrage relativ hoch.
"Relativ hoch" - was heißt das konkret?
Eine Funkzellenabfrage ist dann möglich, wenn eine schwere Straftat verfolgt wird. Es gibt dafür einen Katalog. Der Verdacht auf sexuelle Nötigung - wenn sie von mehreren gemeinschaftlich begangen worden ist - gehört beispielsweise auch dazu.
Außerdem muss die Erhebung der Daten im Verhältnis zur Sache stehen - das heißt, es darf sich nicht um eine Lappalie handeln. Und die Ermittlungen müssen erheblich erschwert werden, wenn man nicht auf die Funkzellenabfrage zurückgreift.
In diesem aktuellen Falle ist eine solche Abfrage also durchaus denkbar.
Was passiert dabei genau?
Die Behörden wenden sich an die Mobilfunkbetreiber. Denn die relevanten Daten, also Handynummer und verschiedene Verbindungsdaten - wann ein Anruf abging, ob eine SMS gesendet wurde, ob Anrufe eingingen - liegen den Telekommunikations-Providern vor. Die Anbieter speichern sie zu Abrechnungs- und Überprüfungszwecken. Und so kommen die Behörden dann an die Telefonnummern.
Und dann?
Nun weiß man, dass der Inhaber der Nummer höchstwahrscheinlich am Bahnhof war. Vielmehr ist dadurch jedoch nicht gewonnen.
Aus diesem Grund wird das zum momentanen Standpunkt auch nicht die wichtigste Ermittlungsmaßnahme sein. Da wird vermutlich eher auf Videoüberwachung zurückgegriffen werden als auf Funkzellenabfrage.
Bewegungsprofile sind mithilfe der Funkzellenabfrage also nicht möglich?
Meinem Wissen nach ist das sehr unwahrscheinlich. Denn die Funkzellenabfrage weicht um mehrere zehn Meter oder sogar mehrere hundert Meter ab. Das hängt davon ab, wie eng die Funkzellen zusammenstehen.
Können die Behörden denn jetzt theoretisch mit dieser Nummer an Facebook oder Twitter herantreten und nach der Position und der Veränderung fragen?
Ich weiß, dass es bereits polizeiliche Anfrage an Facebook gegeben hat, um die Position einzelner Personen zu ermitteln. Das gibt es möglicherweise auch in diesem Fall.
Was ich aber nicht kenne, sind Bewegungsprofile. Besonders solche kurzzeitigen Profile auf solch engem Raum machen den Fall kompliziert. Der geografische Umkreis ist außerordentlich klein.
Google könnte das in diesem Fall vielleicht wissen, weil es sehr genaue Daten ermittelt. Dafür muss aber der Google-Kontoinhaber ermittelt werden. Aber ich kenne bisher keinen Fall in Deutschland, wo so etwas wirklich von den Behörden versucht wurde. Das wäre ein interessanter Test.
Mit diesen Daten könnten dann auch Bewegungsanalysen erstellt und untersucht werden, ob es sich um eine Gruppe oder Einzeltäter handelte?
Das würde zwar sehr viel Aufwand bedeuten, ist aber kein komplett abwegiges Szenario.
Nikolaus Forgó lehrt und forscht auf dem Gebiet des Römischen Rechts und der Rechtsinformatik. Aktuell ist er an den Universitäten Hannover und Wien tätig.
Das Interview führte Nicolas Martin.