Atomabkommen: Ist ein Teilausstieg möglich?
8. Mai 2019DW: Herr Bayat, der Iran hat den Teilausstieg aus dem Atomabkommen verkündet. "Wir können ja nicht alleine ein internationales Abkommen umsetzen, wenn die Gegenseite dies nicht tut", sagte Präsident Hassan Rohani bei einer Kabinettssitzung in Teheran. Was hat der Iran jetzt konkret vor?
Behrooz Bayat: Der Iran darf bislang nur 300 Kilogramm niedrig angereichertes Uran und 130 Tonnen schweres Wasser selbst nutzen und muss den Rest nach Russland und in den Oman liefern. Nun teilte Präsident Rohani mit, das Land werde künftig überschüssiges angereichertes Uran behalten, anstatt es - wie vereinbart - zu verkaufen.
Verstößt der Iran damit gegen das Atomabkommen?
Erst mal nicht. Im Artikel 26 des Atomabkommens steht, wenn ein Vertragspartner seine Pflichten nicht erfüllt, in diesem Fall reden wir von den USA, kann der andere Vertragspartner folgendermaßen vorgehen: Sie muss sich zunächst an die anderen Beiteiligten wenden, um eine Lösung zu finden. Der Iran hat per Brief Deutschland, Großbritannien, Frankreich, China und Russland informiert und mitgeteilt, dass er manche Vereinbarungen des Atomabkommens von 2015 nicht mehr einhalten werde. Der Iran hat diese sogenannte 4+1 Gruppe aufgefordert, innerhalb der nächsten zwei Monate dafür zu sorgen, dass die US-Sanktionen gegen den Iran aufgehoben werden. Sollte die 4+1 Gruppe diese Frist verstreichen lassen, werde der Iran erst dann vermehrt hoch angereichertes Uran herstellen.
Was passiert, wenn der Iran jetzt einige seiner Verpflichtungen aussetzt?
Die Regierung in Teheran hat zwar gedroht, überschüssiges niedrig angereichertes Uran und überschüssiges schweres Wasser zu behalten. Aber das bedeutet nicht, dass der Iran ab morgen mehr angereichertes Uran und schweres Wasser produzieren und lagern wird. Im Atomabkommen wurden sehr strenge Regeln vereinbart, die es dem Iran fast unmöglich machen, seine Verpflichtungen nicht zu erfüllen.
Zum Beispiel sieht Artikel 37 vor, wenn der Iran seiner Verpflichtungen nicht nachkommt, können die anderen Vertragspartner dies zum Thema im UN-Sicherheitsrat machen. Und wenn dort dann eine Vetomacht gegen den Iran stimmt, treten alle internationale Sanktionen wieder in Kraft. In diesem Fall würde der Iran wieder ganz legal sanktioniert. Und inzwischen hat die Vetomacht Frankreich erklärt, Europa sei zur Wiederauflage der Sanktionen gegen den Iran bereit, sollte das Land das Atomabkommen in Teilen brechen.
Irans Präsident sagt, er könne nicht alleine ein internationales Abkommen umsetzen, wenn die Gegenseite dies nicht tue. Warum gab es keine Konsequenzen, als die USA aus dem Atomabkommen ausgestiegen waren?
Als Befürworter des Atomabkommens wünschte ich mir, das Abkommen könnte noch funktionieren. Aber die Wahrheit ist, dass das Atomabkommen nicht ausgeglichen ist. Der Iran hat damals unter enormem Druck und bis zur letzten Minute verhandelt und konnte keine besseren Konditionen für sich durchsetzen.
Behrooz Bayat ist Physiker und Kenner des iranischen Atomprogramms. Er war Berater für die Internationale Atomenergie-Organisation IAEO in Wien tätig.
Das Gespräch führte Shabnam von Hein.