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Höhere Strafen für Menschenhandel

28. Januar 2015

Ein erster Schritt - aber zu kurz gesprungen: So lautet die Kritik am neuen Gesetzentwurf gegen Menschenhandel, den das Bundeskabinett gebilligt hat.

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Plastikfiguren von Menschen liegen auf einer Hand einer Frau, die Hand eines Mannes greift danach (Symbolbild: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/J.-P.Strobel

Die Bundesregierung will die Strafen für Menschenhandel verschärfen. Das Kabinett brachte eine entsprechende Gesetzesvorlage auf den Weg. Unter anderem sollen jugendliche Opfer besser geschützt werden.

Bislang gilt für die Förderung des sogenannten Menschenhandels eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten, wenn das Opfer unter 14 Jahren alt ist. Die Altersgrenze wird nun angehoben: Künftig soll dieses Strafmaß für alle Opfer unter 18 Jahren gelten, wie Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) mitteilte.

Zwangsbetteln und Organhandel

Strafbar macht sich auch derjenige, der eine Person unter 21 Jahren etwa zum Betteln oder zur Organentnahme nach Deutschland bringt - sofern dies "zum Zweck der Ausbeutung" geschieht.

Ein in der Koalition umstrittener Punkt ist hingegen nicht in dem Entwurf enthalten: eine Neuregelung zur Zwangsprostitution. Das Justizministerium verweist hier auf die Zuständigkeit des Familienministeriums. Die Unionsfraktion im Bundestag zeigte sich deshalb bereits vor dem Kabinettsbeschluss unzufrieden mit der Vorlage von Minister Maas.

Strafzahlungen angedroht

Im parlamentarischen Verfahren müssten nun klare gesetzliche Maßnahmen gegen Zwangsprostitution ergänzt werden, stellte die rechtspolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) klar. Sie forderte erneut, Freier von Zwangsprostituierten zu bestrafen, wenn sie "wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer ausnutzen und diese zu sexuellen Handlungen missbrauchen".

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie. Die Frist dafür war schon im April 2013 abgelaufen. Ein Grund für die Verzögerung: Der Vorschlag des damals FDP-geführten Justizministeriums ging der Union nicht weit genug. Die EU-Kommission hat deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und Deutschland Strafzahlungen angedroht.

jj/fab (dpa, epd, kna)