Niederlage für Microsoft
17. September 2007Die EU-Kommission hat sich in der Auseinandersetzung mit dem US-Softwareriesen Microsoft in den wesentlichen Punkten durchgesetzt. Die EU-Richter bestätigten am Montag (17.9.2007) in Luxemburg das Bußgeld von 497 Millionen Euro gegen den weltgrößten Softwarekonzern wegen Marktmissbrauchs. Die Kommission habe vor drei Jahren Schwere und Dauer des Verstoßes angemessen geahndet, urteilte das Gericht.
Microsoft muss Software offenlegen
Microsoft müsse technische Einzelheiten für Konkurrenten offenlegen, damit deren Software für große Betriebsrechner mit dem Betriebssystem Windows vereinbar wird, entschied das zweithöchste EU-Gericht. Diese Frage war einer der Hauptstreitpunkte in dem jahrelangen Verfahren gewesen. Das Gericht annullierte allerdings die Entscheidung der Kommission, einen Treuhänder zur Überwachung der Maßnahmen einzusetzen.
Die EU-Richter bestätigten auch die Entscheidung der EU- Kommission, wonach Microsoft in unzulässiger Weise Windows mit dem Multimedia-Abspielprogramm Media-Player gekoppelt hat. Microsoft ist der mit Abstand größte und wichtigste Brüsseler Wettbewerbsfall. Die Kommission hatte in diesem Streit ihr Prestige in der Wettbewerbspolitik aufs Spiel gesetzt.
EU-Kommission begrüßt Urteil
Die EU-Kommission hat die Entscheidung des EU-Gerichts der ersten Instanz begrüßt. Das teilte die Behörde am Montag in Brüssel mit. Nach Auffassung der Kommission wurde darüber geurteilt, ob Microsoft den Markt regulieren und Verbrauchern Programme aufzwingen könne oder nicht. 95 Prozent aller Computer weltweit arbeiteten mit dem Microsoft-Betriebssystem Windows.
Nach der Gerichtsentscheidung hat der Softwarekonzern noch nicht über sein weiteres rechtliches Vorgehen entschieden. "Wir müssen das Urteil lesen, bevor wir eine Entscheidung treffen", sagte der Chef-Jurist von Microsoft, Brad Smith, am Montag in Luxemburg auf die Frage, ob sein Unternehmen in Berufung gehen werde. Microsoft hat schon etliche rechtliche Auseinandersetzungen geführt und ist oft in die höhere Instanz gegangen. (rri)