Haribo erlegt Lindts Bären
18. Dezember 2012Das Gericht sah in der Gestaltung des Lindt-Teddys einen Verstoß gegen die von Haribo eingetragene Wortmarke "Goldbären". Das Lindt-Produkt stelle nichts anderes als die bildliche Darstellung dieses Wortes dar, urteilten die Richter. Da mache es keinen Unterschied, dass Lindt selbst auf die Bezeichnung "Goldbär" verzichte und das Produkt als "Lindt Teddy" vermarkte.
Der Schokoladenhersteller hatte vergeblich damit argumentiert, dass der Teddy die Fortentwicklung des eigenen Goldhasen sei. Zudem bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen Gummi- und Schokobären.
In einer ersten Stellungnahme kündigte Lindt an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Das Landgericht hatte dies ausdrücklich zugelassen und betont, dass das Urteil nicht rechtskräftig sei. "Wir wollen eine höchstrichterliche Klärung des Falls, damit wir Rechtssicherheit haben", sagte eine Lindt-Sprecherin.
Der Verkauf geht dennoch weiter
Schokoladenfreunde brauchen vorläufig dennoch nicht auf die "Lindt Teddys" zu verzichten. Denn beide Unternehmen hatten sich bereits vor dem Urteil außergerichtlich darauf verständigt, dass die Schweizer ihren Schokobären bis zur Entscheidung in letzter Instanz weiter verkaufen dürfen.
Ein Sprecher von Haribo begrüßte das Urteil und sprach von einem Schritt in die richtige Richtung. Zugleich verdeutlichte er, dass es bei dem Markenstreit nicht um einen Vergleich der Gummibärchen des Unternehmens mit dem Schoko-Teddy von Lindt gehe, sondern um Wort-und Bildmarken. Es gehe um den gelben Goldbären, der auf jeder Gummibärchentüte mit roter Schleife um den Hals aufgedruckt sei. Der Anblick des Schokobären mit roter Schleife im Süßwarensegment stelle unweigerlich eine Verbindung zu Haribo her.
Hierin liegt auch die Besonderheit des Verfahrens vor dem Kölner Gericht: Zur Frage der Kollision einer Wortmarke (Goldbär) mit einem dreidimensional gestalteten Produkt (Schoko-Teddy) gibt es nach Angaben des Landgerichts bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe allerdings einen Verstoß für möglich gehalten, wenn nicht nur eine Übereinstimmung im Motiv, sondern auch das Wort (Goldbär) die naheliegende Benennung des konkreten Bildes (Lindt-Teddy) sei. Lindt und Haribo wollen hier eine eindeutige Klärung.
hf/gmf (dpa, dapd, afpd)