Haftstrafe für Aktivist Wong verlängert
13. April 2021Joshua Wong bekannte sich vor einem Gericht in der chinesischen Sonderverwaltungszone schuldig, im Oktober 2019 an einer nicht genehmigten Demonstration teilgenommen und dabei verbotenerweise sein Gesicht verdeckt zu haben. Höchststrafe dafür wären drei Jahre Haft gewesen. Das Gericht verurteilte ihn zu vier Monaten. Sie kommen zu den 13,5 Monaten hinzu, die der 24-Jährige bereits wegen der Organisation einer nicht genehmigten Versammlung im Juni 2019 absitzen muss.
Weitere Strafe droht
Ende April muss sich Wong, der als "Gesicht" der prodemokratischen Bewegung in Hongkong gilt, mit 46 weitere Aktivisten zudem wegen des Vorwurfs der Verschwörung zum Umsturz vor Gericht verantworten. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, eine inoffizielle Vorwahl organisiert zu haben, um Kandidaten für eine Parlamentswahl zu küren.
Basis auch für diese Anklage ist das neue "Nationale Sicherheitsgesetz", das China ungeachtet scharfer internationaler Proteste verabschiedet hatte. Der Regierung in Peking zufolge sollen damit Abspaltung, Subversion, Terrorismus und Einmischung aus dem Ausland bekämpft werden. Als Höchststrafe droht lebenslange Haft.
China in der Kritik
Das Gesetz gilt als massivster Einschnitt in die Autonomie der ehemaligen britischen Kronkolonie, die ihr bei der Übergabe an China 1997 nach dem Prinzip "Ein Land - zwei Systeme" für mindestens 50 Jahre zugesagt worden war. Viele westliche Staaten werfen China vor, Bürgerrechte in Hongkong auszuhöhlen und die Demokratiebewegung mundtot machen zu wollen.
Wong hat auch in westlichen Ländern um Unterstützung für die Demokratie-Bewegung und die Eindämmung des chinesischen Einflusses geworben. Im Herbst 2019 war er in Berlin.
ww/kle (dpa,rtr)