Gurlitt-Krimi geht weiter
20. Mai 2014"Wir haben schon im vergangenen Jahr die Staatsanwaltschaft Augsburg aufgefordert, zu prüfen, welche Bilder der Gurlitt-Sammlung ursprünglich aus unserem Bestand stammen. Es ist ganz klar, dass wir die zurückhaben wollen", sagt der Direktor des Wuppertaler Von der Heydt-Museums, Gerhard Finckh in der Tageszeitung "Die Welt". Da die Bilder ins Ausland gehen sollten, werde das Thema jetzt besonders dringlich. Auch das Museum der bildenden Künste Leipzig sowie die Kunsthallen in Kiel und Mannheim prüfen dem Bericht zufolge, ob sie Ansprüche erheben. "Wir werden erst einmal abwarten wie sich das Kunstmuseum in Bern organisiert, dann werden wir mit ihnen in Kontakt treten", sagte die stellvertretende Leiterin der Kunsthalle Mannheim, Inge Herold, im Interview mit der Deutschen Welle.
Einige Bilder der Gurlitt-Sammlung wahrscheinlich "Entartete Kunst"
Gurlitts Kunstsammlung sorgt seit vergangenem November für Aufregung. Denn ein Teil der Werke steht im Verdacht Nazi-Raubkunst beziehungsweise "Entartete Kunst" zu sein. Hier kommen nun die Museen mit ihren Ansprüchen ins Spiel. Die Ausstellung "Entartete Kunst" wurde im Juli 1937 in München eröffnet. Für die Schau beschlagnahmten die Nationalsozialisten tausende Kunstwerke aus deutschen Museen, die aus ihrer Sicht nicht dem "deutschen Schönheitsideal" entsprachen. Nach der Ausstellung, die mehr als drei Millionen Deutsche besuchten, wurden die Kunstwerke entweder vernichtet oder gewinnbringend von Hitlers Kunsthändlern ins Ausland verkauft - fast 20.000 Werke aus deutschen Museen und öffentlichen Sammlungen waren betroffen.
Seit 1945 wurden die Museen für diese Enteignung nicht entschädigt. Ob sie wirklich Ansprüche haben, ist jedoch umstritten. Die so genannte "Entartete Kunst" ist von der NS-Raubkunst zu unterscheiden. Kunst, die von den Nationalsozialisten jüdischen Privatsammlern gestohlen oder abgepresst wurde - und auch heute noch teilweise in deutschen Museen hängt - ist NS-Raubkunst. "Entartete Kunst" dagegen, ist die Kunst, die das NS-Regime für die Propaganda-Ausstellung im Jahr 1937 in den Museen konfiszierte. Ihre Beschlagnahmeaktion legitimierten die Nationalsozialisten damals mit dem "Gesetz über Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst". Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde dieses Gesetz weder von den Alliierten noch von deutschen Gerichten für unzulässig erklärt. Die Rechtslage der Museen ist deshalb bis heute unklar.
Gurlitts Vater Hildebrand war einer der vier Kunsthändler und Adolf Hitler, der diese "Entartete Kunst" gegen Devisen ins Ausland verkaufen sollte. Deshalb vermuten die Museen einige ihrer einstigen Kunstwerke nun in der Sammlung, die sein Sohn Cornelius von ihm geerbt hat. "Die Stadt Mannheim prüft selbstverständlich, wie wir unseren juristischen Anspruch auf eventuell vorhandene Werke aus der Aktion Entartete Kunst aufrechterhalten, sagt Ulrike Lorenz, Direktorin der Kunsthalle Mannheim, gegenüber der Welt. Die Recherche zur Herkunft der Bilder aus der Sammlung ist nach wie vor nicht abgeschlossen.
Kunstmuseum Bern äußert sich nicht vor Juni
Wie es mit der Sammlung des Kunsthändlersohns weiter geht, könnte möglicherweise das Kunstmuseum Bern schon bald entscheiden. Vor Juni ist jedoch mit keiner Auskunft der Schweizer zu rechnen: "Die Direktion ist zurzeit damit beschäftigt, Fakten aufzuarbeiten, die es dem Stiftungsrat Kunstmuseum Bern erlauben werden, eine erste Lagebeurteilung vorzunehmen." Rein rechtlich hat das Museum als ausländischer Erbe sechs Monate Zeit, sich zu überlegen, ob es das Erbe antreten möchte.
Bislang war bekannt, dass Cornelius Gurlitt seine komplette Kunstsammlung dem Kunstmuseum in Bern vermacht haben soll. Aber inzwischen ist noch ein zweites Testament aufgetaucht, das für Verwirrung sorgte. Gibt es etwa neben dem Kunstmuseum in Bern noch einen weiteren Erben? Details zum Inhalt des Testaments nannte das Amtsgericht in München nicht. In einer Stellungnahme hieß es nur: "Die Testamente ergänzen sich."
Der Kunst-Krimi um Cornelius Gurlitt geht also weiter. Auch nach seinem Tod bleibt das Schicksal seiner Bilder nach wie vor offen. Der Fall Gurlitt wirft weiterhin viele Fragen auf. Egal, wer sein Erbe antritt, erbt nicht nur seine Sammlung, sondern auch die moralische Verantwortung der Bilder. Schlagen die Begünstigten das Erbe aus, dann fiele sein Besitz in die Hände der Bundesrepublik Deutschland und damit aber auch die vielen juristischen Probleme.