Neuauflage im Schadensersatz-Prozess gegen Helge Achenbach
7. April 2016Die Spatzen pfiffen es schon von den Dächern: Auch Achenbach-Anwalt Urs Breitsprecher hatte mit diesem Ausgang gerechnet. Wie von ihm vermutet, hob das Oberlandesgericht Düsseldorf am Donnerstag (. 7. April) den Spruch der Vorinstanz auf. Weil er seine Kunden, darunter den inzwischen verstorbenen Aldi-Inhaber Berthold Albrecht, beim Verkauf von Kunst und Oldtimern betrog, hatte das Landgericht Achenbach im Januar 2015 zur Zahlung von 19,4 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein, erfolgreich, wie sich jetzt zeigt.
Das Landgericht muss sich nun erneut mit dem Fall befassen. Das Oberlandesgericht (OLG) verwies das Verfahren zurück an das Landgericht. Das OLG stufte die Landgerichtentscheidung als "unzulässiges Teilurteil" ein, wie OLG-Sprecher Andreas Vitek auf Anfrage der Deutschen Welle erläuterte. Denn damals seien nicht nur Achenbach, sondern auch zwei seiner Firmen verklagt worden. Verurteilt wurde aber nur Achenbach.
Das juristische Nachspiel um Achenbachs krumme Kunstgeschäfte findet derzeit auf vielen Bühnen statt. Fast immer stehen sich der einstige Kunstberater und die Erben seines Duz-Freundes Berthold Albrecht gegenüber. So strebt Achenbachs Anwalt nach einem Bericht der "Rheinischen Post" nun einen Gesamtvergleich zwischen den Parteien an, der alle laufenden Gerichtsverfahren umfasst. Zwar werde es dazu vorerst nicht kommen, sagte er, doch führten beide Parteien ihre Vergleichsgespräche fort.
Seit 2014 sitzt Achenbach hinter Gittern. Im März 2015 verurteilte ihn das Landgericht Essen wegen Betrugs zu sechs Jahren Haft. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, über eine Revision muss der Bundesgerichtshof entscheiden. In einem weiteren Berufungsverfahren am Oberlandesgericht will Achenbach erreichen, dass die Pfändung seiner Kunst und Vermögenswerte durch die Albrecht-Familie aufgehoben wird.
Daneben fordert die Albrecht-Familie vom Ehepaar Achenbach - ebenfalls gerichtlich - 980.000 Euro zurück. Die Achenbachs hatten Berthold Albrecht im Jahr 2009 vier Bronzeskulpturen des spanischen Künstlers Juan Muñoz verkauft. Nach Ansicht der Albrecht-Familie handelt es sich um nicht autorisierte Nachgüsse. Nach Darstellung Achenbachs sind sie echt. Wegen ausstehender Zeugenbefragungen zieht sich das Verfahren in die Länge.
Damit nicht genug. Die Firma AAC, eine der wenigen nicht insolventen Firmen Achenbachs, klagt am Landgericht Düsseldorf gegen die Albrecht-Familie auf die Herausgabe von sechs gepfändeten Kunstwerken. Die Objekte seien Eigentum der Firma AAC und nicht Privatbesitz von Kunstberater Achenbach. Klage reichte auch Achenbachs Ehefrau Dorothee Achenbach ein – und zwar ebenfalls vor dem Landgericht Düsseldorf auf die Herausgabe eines Nagelbilds von Günther Uecker im Wert von einer halben Million Euro. Die Albrecht-Familie hatte es zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen gepfändet. Dorothee Achenbach hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Offen ist auch nach Agenturberichten auch, ob die Achenbach-Gattin strittige Passagen aus in ihrem Bestseller "Meine Wäsche kennt jetzt jeder" streichen muss. Darauf hatten die Anwälte der Witwe von Berthold Albrecht gedrungen. Schließlich wurde Helge Achenbach im September 2015 zur Zahlung von 1,2 Millionen Euro an den Unternehmer Bernd Viehoff verurteilt - wegen überhöhter Rechnungen und nicht abgesprochener Provisionen bei Kunstverkäufen. "Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit", wusste schon Karl Valentin. Für Helge Achenbach gibt es derzeit sehr viel Arbeit - vor allem im Gerichtssaal.