Abgeschobener Afghane muss zurückgeholt werden
25. Oktober 2017Der Flüchtling war zunächst über Bulgarien nach Tübingen gekommen und hatte am 8. Juni Asyl beantragt. Aus Sicht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist das EU-Land Bulgarien und nicht Deutschland für den Mann zuständig. Deshalb war der 23-Jährige im September dorthin abgeschoben worden.
Klage hatte aufschiebende Wirkung
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen urteilte nun, das sei falsch gewesen und müsse rückgängig gemacht werden. Ein Gerichtssprecher sagte, eine in Sigmaringen anhängige Klage des Mannes gegen seine Abschiebung habe aufschiebende Wirkung - er hätte also nicht abgeschoben werden dürfen.
Bevor der Flüchtling im Oktober aus Bulgarien zurückgeholt werden konnte, flogen ihn die dortigen Behörden allerdings nach Afghanistan aus. "Ob er freiwillig nach Kabul reiste oder nicht, ist durchaus offen", sagte der Gerichtssprecher. Es gehe jetzt darum, dass das Bundesamt den Mann zurückhole.
Verkettung von Umständen
Vom BAMF hieß es dazu, es seien mehrere Behörden mit dem Fall befasst gewesen. "Eine Verkettung von Umständen" habe dazu geführt, dass die aufschiebende Wirkung der Klage vor der Überstellung nach Bulgarien nicht berücksichtigt werden konnte. Das Amt "organisiert die Möglichkeit, den Antragsteller zurückzuholen", sagte eine Sprecherin.
uh/sam (dpa)