Geldregen nach Gerichtsurteil für die Post?
14. Juli 2016Die EU-Kommission hat im Streit über staatliche Hilfen für Pensionszahlungen an Post-Beamte vor Gericht eine empfindliche Niederlage kassiert. Die Brüsseler Behörde habe in einer Entscheidung aus dem Jahr 2012 nicht nachgewiesen, dass der Konzern durch die Kofinanzierung der Pensionen der Staatsdiener durch den Bund einen wirtschaftlichen Vorteil erhalten habe, urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Donnerstag.
Die Luxemburger Richter erklärten deshalb den Beschluss der EU-Kommission für nichtig, in dem die Post aufgefordert wurde, einen Betrag zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro zurückzuzahlen.
Die Bonner hatten nach der Entscheidung der Kommission rund 377 Millionen Euro auf Konten des Bundes überwiesen. Die Post sei nun zuversichtlich, das Geld zurückzubekommen, sagte ein Sprecher.
Subventionen von Beamtenpensionen
Im vorliegenden Fall hatte die Brüsseler Behörde entschieden, dass die Post durch den Staat widerrechtlich Subventionen zur Zahlung von Beamtenpensionen erhalten hat. Deutschland hatte gegen diesen Beschluss Klage vor dem EuGH eingelegt (Az: T-143/12). Der Bund ist über die staatliche Förderbank KfW noch mit einem Anteil von knapp 21 Prozent an der Post beteiligt.
Die Post hatte in Folge der Kommissionsentscheidung rund 377 Millionen Euro an den Bund überwiesen - und ebenfalls gegen die Entscheidung der Kommission geklagt. Das Geld liegt auf einem Treuhandkonto - und wird wohl wieder auf Konten der Post fließen. "Wir sind erfreut über die Entscheidung des Gerichts", sagte ein Post-Sprecher. Das Unternehmen setzt nun darauf, auch mit seiner Klage gegen die Kommission Erfolg zu haben.
Reihe von Rechtsstreitigkeiten
Der ehemalige Staatsmonopolist kann auf eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten mit den Brüsseler Wettbewerbshütern zurückblicken. Die Post hatte zuletzt 2010 einen Rechtsstreit mit der Kommission vor dem EuGH über 572 Millionen Euro angeblicher Subventionen gewonnen.
ul/bea (rtr)