Rauere Töne bei der Sterbehilfe
3. November 2015"Hier sehen wir die große Gefahr, dass das geschäftsmäßige Angebot von Sterbehilfe insbesondere alte und kranke Menschen, die anderen nicht zur Last fallen wollen, unter Druck setzt, ihr Leben mit fremder Hilfe frühzeitig zu beenden", heißt es in einem gemeinsamen Brief der Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder (CDU/CSU), Thomas Oppermann (SPD) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne) an die Bundestagsabgeordneten.
Gegen geschäftsmäßige Sterbehilfe
Der Etablierung von sogenannten Sterbehelfern, die ihre Angebote in Anzeigen offerieren, dürfe nicht weiter der Weg bereitet werden, fordern die drei Fraktionschefs. Die Gesellschaft würde ein falsches Signal setzen, wenn "wir solche Angebote weiterhin zulassen oder gar staatlich regulieren".
In ihrem Brief werben Kauder, Oppermann und Göring-Eckardt für den Gesetzentwurf der Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD), der jedes geschäftsmäßige Angebot von Sterbehilfevereinen und Einzelpersonen verbieten will. Bisher haben weit über 200 Abgeordnete aus allen Fraktionen diesen Gesetzentwurf unterschrieben, unter ihnen auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel.
Gleichzeitig gingen die Verfechter einer liberalen Regelung zur Sterbehilfe im Bundestag eine Allianz ein, um eine Verschärfung des bisherigen Rechts zu verhindern.
"Ärzte nicht kriminalisieren"
Die beiden bislang konkurrierenden Gruppen um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und die Grünen-Abgeordnete Renate Künast wollen bei der Abstimmung am Freitag an einem Strang ziehen, um eine Neuregelung zur Strafbarkeit der Suizidbeihilfe zu verhindern. Hintze und Künast warnten vor einer generellen Kriminalisierung von Ärzten. Bei der Regelung der Suizidbeihilfe sei das Strafrecht ein "Irrweg".
Sollte einer der beiden Gesetzentwürfe zu einer liberalen Regelung in den ersten beiden Abstimmungsrunden keine Mehrheit finden, wollen Hintze und Künast die Abgeordneten dazu aufrufen, im dritten Durchgang auf jeden Fall gegen eine Strafrechtsverschärfung zu stimmen. Im dritten Durchlauf gilt ein Gesetzentwurf als angenommen, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen auf sich vereint. Schafft dies kein Antrag, bleibt es bei der bisherigen Regelung, derzufolge die Suizidbeihilfe straffrei ist.
Das es bei der Abstimmung nach allgemeiner Auffassung um eine Gewissensentscheidung jedes Abgeordneten geht, gibt es keine Vorgaben der Fraktionen. Vor diesem Hintergrund kritisierten Künast und Hintze den Brief der Fraktionschefs. Diese sollten sich neutral verhalten.
wl/sti (afp, kna, epd)