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Grenzfrage Sterbehilfe

2. Juli 2015

Der Bundestag hat erstmals über die Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe debattiert. Und es wird klarer: Man kann nicht alles regeln, nicht alles verbieten, meint Christoph Strack.

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Die Hand einer Frau am Triangelgriff an einem Bettgalgen eines Pflegebettes - Foto: Jens Kalaene (dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/J. Kalaene

Die Dimension des Vorhabens hatte Bundestagspräsident Norbert Lammert bereits im Herbst 2014 aufgezeigt: Eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe stelle das "wohl anspruchsvollste Gesetzgebungsverfahren dieser Legislaturperiode" dar. Dieser Bewertung kann man nach der ersten Debatte des Parlaments über die insgesamt vier verschiedenen Gesetzentwürfe zu diesem Thema nur zustimmen.

Lammert kennt den Laden. Um Bankenrettung oder Sozialpolitik mag man laut und herzlich und medienwirksam streiten, um Grenzfragen des Lebens können Politiker eben nur leise ringen. Und wenn sie dann noch bleibende Zweifel haben, tun sich Abgeordnete damit auch schwer. Das machte bereits eine vierstündige Orientierungsdebatte im vorigen November deutlich. Sie wird in Titel, Art und Ernsthaftigkeit singulär bleiben für diese Legislaturperiode.

Strack Christoph - Foto: DW
Strack Christoph, DW-HauptstadtkorrespondentBild: DW

Den Parlamentariern liegen nun vier Konzepte zur Regelung der Sterbehilfe vor - von der weitgehenden Freigabe bis zum völligen Verbot. Über jede dieser Vorlagen kann und muss man ernsthaft diskutieren, schließlich findet sich in Europa längst alles - von der weitgehenden Freigabe bis zum völligen Verbot. Und für alle Gesetzentwürfe im Bundestag gilt: Man kann immer einen seriösen Einwand gegen jede dieser Regelungen finden. Nicht wenige Rednerinnen und Redner betonten in der Debatte, welcher Spezialfall durch eines der Konzepte verhindert würde. Das zeigt, dass der Gesetzgeber an die Grenzen seiner Gestaltungskraft kommt, wenn es um das vertrauensvolle Arzt-Patientenverhältnis geht, oder um das Miteinander von Schwerkranken und ihren Angehörigen.

Nicht jedes Sterben in Deutschland ist würdig

Da mag eine Klärung helfen: Viele Beobachter, ob Ärzte oder Patientenvertreter oder Ethiker, sagen, dass die derzeitige Rechtslage eigentlich gut gewesen sei. Sie war nicht ausdrücklich offen für Sterbehilfe, aber auf keinen Fall ausdrücklich geschlossen dagegen. Erst das Aufkommen sogenannter Sterbehelfer, ob sie denn offiziell, privat oder individuell handelten, sorgte für Rufe nach einer Regelung.

Auch Politiker wussten und wissen: Bestimmt nicht jedes Sterben in Deutschland ist würdig. Aber Maschinen zur Sterbehilfe - wie sie auch schon angeboten wurden - sind unwürdig. Und Einzelpersonen erst recht nicht, die in Medien mehr oder weniger entspannt von ihrem Engagement in hunderten Fällen berichten. Das sind Verirrungen in einer Gesellschaft, die das Leben zelebriert und vor dem Sterben oft sprachlos wird.

Nachdenkliche Debatte

Wer die Hilfe beim Sterben als Dienstleistung anbietet, handele zynisch, sagte die Linken-Politikerin Kathrin Vogler. Sie sorgte für den vielleicht ergreifendsten Moment dieser nachdenklichen Debatte. Denn Vogler hat seit 18 Jahren multiple Sklerose und berichtete davon. Sie weiß, wie viele Hürden das Leben bietet, und seien es nur die Stufen auf dem Weg zur Stammkneipe. Meistens sind es Hürden, die die Gesellschaft verantwortet und auch die Politik. Mit mangelndem finanziellen Engagement für Kranke, Schwerkranke, auch für Sterbende. Übrigens, allein an diesem Donnerstag befasste sich der Bundestag ebenfalls mit der Krankenhausversorgung in Deutschland, mit der Suizidprävention, mit Mitteln für Menschen mit Behinderung. Da wird jedes Mal deutlich: Leben hat seinen Preis. Das verdrängt man gelegentlich.

In Sachen Sterbehilfe hatte die bisher geltende "freiheitlich verfasste" Regelung - so nannte es jetzt die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Christiane Woopen - ihren Sinn. Und sie behält ihn, weil diese Regelung den individuellen Fall sieht. Allein die neue Dimension des organisierten, geschäftsmäßigen oder gewerblichen Helfens beim Sterben erfordert, für diese Wege strikte Grenzen aufzuzeigen. Dabei sollte es bleiben.

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