Gauck lobt die Mitbestimmung
30. Juni 2016Das Mitbestimmungsgesetz sei "Kernelement unserer Kooperations- und Konsenskultur" und ein "prägendes Element der Sozialen Marktwirtschaft", sagte Bundespräsident Joachim Gauck bei der Feierstunde zum 40. Jubiläum des Gesetzes in Berlin. Für Deutschland sei es eine geradezu "identitätsstiftende" Errungenschaft, so das Staatsoberhaupt.
Beim gemeinsamen Empfang der Hans-Böckler-Stiftung und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) erinnerte Gauck daran, dass bei Inkrafttreten des Mitbestimmungsgesetzes am 1. Juli 1976 sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber nicht wirklich zufrieden gewesen seien. Doch mittlerweile hätten beide Seiten verstanden, "dass sie langfristig mehr vom Miteinander als vom Gegeneinander profitieren", so Gauck.
Mitbestimmungsgesetz kein Exportschlager
Das Mitbestimmungsgesetz regelt in Unternehmen mit deutscher Rechtsform, beispielsweise einer Aktiengesellschaft, und mit mehr als 2000 Mitarbeitern die Bestellung des Aufsichtsrates. Demnach besetzen in den Betrieben Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften die Hälfte der Aufsichtsratsposten, den Rest die Kapitalseigner. Dadurch erlangen die Arbeitnehmer großen Einfluss auf ihr Unternehmen, da sie über ihre Vertreter die Geschäftsführung überwachen, den Jahres- und Konzernabschluss prüfen und die Vorstandsmitglieder wählen. Davon zu unterscheiden ist die betriebliche Mitbestimmung, die Betriebsräte für Betriebe mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern ermöglicht.
DGB-Chef Reiner Hoffmann mahnte, dass gerade in Zeiten des Umbruchs in Deutschland und Europa mehr statt weniger Mitbestimmung gebraucht werde. Er kritisierte, dass immer mehr Unternehmen durch Schlupflöcher im deutschen und europäischen Recht ausnutzten, um die Verpflichtung zur Mitbestimmung zu umgehen. Außerdem beobachte er immer wieder, dass "Menschen, die einen Betriebsrat gründen wollen, gemobbt und behindert" werden.
Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer warnte dagegen davor, den deutschen Sonderweg zu vertiefen. Die deutsche Mitbestimmung sei in den vergangenen 40 Jahren kein Verkaufsschlager geworden und werde es auch nicht mehr werden. Damit bezog er sich auf Pläne von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, den Schwellenwert für mitbestimmungspflichtige Unternehmen auf 1000 Beschäftigte zu senken.
Positives Fazit
Doch alles in allem herrschte bei der Feier zum 40. Geburtstag des Mitbestimmungsgesetzes eitel Sonnenschein. Schließlich habe die paritätische Besetzung der Aufsichtsgremien, wie Bundespräsident Gauck es formulierte, einer breiten Bevölkerung "Wohlstand, Arbeit zu guten Bedingungen und eine ordentliche soziale Absicherung verschafft". Gerade in der Finanzkrise hätten die flexiblen und angepassten Lösungen der Sozialpartner gemeinsam mit den Entscheidungen des Gesetzgebers Massenentlassungen verhindern können.
mak/rb (dpa, afp)