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Fünf Jahre Haft für Gao Yu

26. November 2015

Trotz internationaler Kritik hat das Gericht die Strafe für die 71-jährige chinesische Journalistin und Ex-DW-Mitarbeiterin nur um zwei Jahre reduziert. Die Justiz wirft ihr vor, "Staatsgeheimnisse" verraten zu haben.

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Gao Yu (Archivfoto 2013: Imago, Kyodo News)
Bild: imago/Kyodo News

Während der Urteilsverkündung riegelten zahlreiche Sicherheitskräfte das Gerichtsgebäude in Peking ab. Gao Yus Anwalt Mo Shaoping erklärte, er halte seine Mandantin für unschuldig. Das Urteil bezeichnete er als leichte Verbesserung der Lage.

Im April war die regierungskritische Reporterin und ehemalige Mitarbeiterin der Deutschen Welle (DW) von einem Gericht in Peking noch zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Unter Druck hatte Gao Yu gestanden, "Staatsgeheimnisse" an eine ausländische Internetseite weitergereicht zu haben. Dabei handelte es sich wohl um ein internes Parteidokument, in dem zum Kampf gegen westliche Ideen aufgerufen wurde. Später widerrief sie ihre Aussage.

DW-Intendant Peter Limbourg, derzeit auf Asienreise, reagierte mit Entsetzen auf die Entscheidung in Peking: "Wir sind tief enttäuscht über dieses Urteil gegen Gao Yu. Angesichts ihres Alters und ihres Gesundheitszustandes ist die Verringerung der Haftstrafe von sieben auf fünf Jahre geradezu zynisch." Limbourg kündigte an, man werde „auch künftig jeden Erfolg versprechenden Weg und jede Gelegenheit nutzen, um ihre baldige Freilassung zu erwirken. Ich hoffe sehr, dass die chinesische Führung einlenkt. Alles andere ist und bleibt eine Schande.“

Peter Limbourg zum Urteil von Gao Yu

"Für offenen Vollzug kämpfen"

Gao Yus Verteidiger Mo Shaoping sagte im Interview der Deutschen Welle, er werde jetzt „für den offenen Vollzug kämpfen“. Das Gericht könne „aufgrund schwerer Erkrankung der Inhaftierten den geschlossenen Vollzug in Hausarrest oder offenen Vollzug umzuwandeln“. Die Chancen dafür, so der Anwalt, „stehen ziemlich gut“.

Die Menschenrechtsaktivistin Maya Wang von der Organisation Human Rights Watch sieht in dem Urteil des Berufungsverfahrens ein Zeichen, dass Druck von außen durchaus hilft. Nun müsse das Ausland darauf drängen, dass Gao Yu aus gesundheitlichen Gründen frei komme.

Auch das Urteil vom April war international bereits auf Kritik gestoßen. Die Bundesregierung verurteilten ebenso wie DW-Intendant Peter Limbourg mehrfach den Umgang der chinesischen Justiz mit Gao Yu und forderten ihre Freilassung.

Der Gesundheitszustand der kranken Journalistin hat sich im Gefängnis weiter verschlechtert. Sie leidet seit Jahren unter Herzproblemen. Mitte Oktober hatte Gaos Rechtsanwalt Shang Baojun nach dem Treffen mit ihr berichtet, die Häufigkeit der Herzanfälle habe zugenommen. Zwar habe sie Medikamente bekommen, jedoch wirkten diese nicht gut.

Schon früher im Visier der Justiz

Die Journalistin war schon im Zusammenhang mit der Niederschlagung der Proteste auf dem Pekinger Tiananmen-Platz im Jahr 1989 festgenommen worden. In den 1990er- Jahren wurde sie für ihre politischen Schriften ebenfalls wegen des "Verrats von Staatsgeheimnissen" für sechs Jahre ins Gefängnis gesteckt.

Gao Yu gehört zu den renommiertesten Journalisten Chinas und wurde mehrfach international ausgezeichnet.

se/bor/kle (ape, afpe, ai, dpa, DW)