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Folter in Europa

Dirk Kaufmann7. November 2013

In Europa wird gefoltert, das belegt ein aktueller Bericht des Europarats. Es wird nicht genug dagegen getan. Aber wie kann man Folter eigentlich nachweisen? Denn oft wird die schwer fassbare "weiße Folter" angewandt.

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Justizbeamte halten einen Gefangenen fest, der einen Mitgefangenen misshandelt haben soll (Foto: dpa/lsn)
Bild: picture-alliance/dpa

In Europa wird nicht gefoltert - und wenn es doch vorkommen sollte, dann kann es sich nur um Ausnahmen oder Entgleisungen Einzelner handeln. Das könnte, kurz zusammenfasst, die Antwort eines europäischen Bürgers sein, der nach den Menschenrechten auf seinem Kontinent gefragt wird. Doch so ganz kann das nicht stimmen. Das belegt allein schon die Existenz des CPT, des Antifolterkomitees des Europarates.

CPT steht für "Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe". Dieser umständliche Titel zeigt, dass Folter nicht nur körperliche Misshandlung beinhaltet, sondern viel weiter gefasst wird. In diesem Jahr hat das Komitee Untersuchungen in 14 europäischen Staaten durchgeführt, außerdem ist es zwei Mal in die Türkei gefahren. Zuletzt hat es die Haftbedingungen in ukrainischen Gefängnissen und die Abschiebung "unerwünschter Ausländer" aus den Niederlanden untersucht.

Misshandlungen und Gleichgültigkeit

Am Mittwoch (06.11.2013) stellte das CPT in Straßburg seinen Bericht für die Zeit vom August 2012 bis zum Juli 2013 vor. Das Komitee kontrolliert in regelmäßigen Abständen die Haftanstalten aller Länder, die im Europarat vertreten sind - zurzeit sind es 47. Die Lage sei in keinem europäischen Land zufriedenstellend, fasste der CPT-Mediziner Jean-Pierre Restellini die Ergebnisse zusammen: "Auch in zivilisierten Ländern Westeuropas gibt es Missstände." Länder, in denen es um die Menschenrechte besonders schlecht bestellt ist, nennt das CPT allerdings nicht. Um seine Kontrollen ungehindert durchführen zu können, ist es zu Vertraulichkeit verpflichtet.

Stacheldraht-Zaun (Foto: dpa)
"Bei Festnahme und Verhör ist die Gefahr am größten, misshandelt zu werden"Bild: picture-alliance / dpa

Am häufigsten käme es bei der Festnahme und beim Verhör Verdächtiger zu Misshandlungen. Doch auch in Untersuchungshaft oder im Strafvollzug seien, so Restellini, die Gefangenen nicht sicher, auch vor Mitgefangenen nicht. Außerdem habe er Gefängnisärzte angetroffen, die den Leiden von Folteropfern gleichgültig begegneten und diese Patienten nur "ausgesprochen oberflächlich" untersuchten. Manche seien nicht einmal in der Lage, Folterspuren überhaupt zu erkennen. Allerdings, hob Restellini hervor, habe er etwa in Russland auch Gefängnisse gesehen, in denen die medizinischen Akten "beispielhaft gründlich" geführt würden.

"Weiße Folter"

Das CPT fordert, in allen Gefängnissen Europas misshandelte Häftlinge gründlicher zu untersuchen. Dabei begegnet den Gefängnisärzten aber noch ein anderes Problem: Geschickte Folterer hinterlassen keine Spuren. Darauf weist Elise Bittenbinder hin. Die Diplompädagogin arbeitet bei der Menschenrechtsorganisation Xenion, die "psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte" anbietet.

Sie hat in ihrer Arbeit mit Folteropfern gelernt, dass "mittelalterliche Foltermethoden wie Daumenschrauben seltener verwendet werden, weil solche Methoden nachgewiesen werden können." Viel öfter habe man es heute mit sogenannter "weißer Folter" zu tun, mit seelischer Misshandlung. Es sei viel schwieriger, "die psychische Folter - die Drangsal, die damit verbunden ist oder die Ängste, die daraus entstehen - nachzuweisen".

Bernd Mesovic, stellvertretender Geschäftsführer von Pro Asyl (Foto: Pro Asyl)
Bernd Mesovic von Pro Asyl sieht den Staat in der Pflicht.Bild: Pro Asyl

"Der Staat darf sich nicht raushalten"

Nicht nur Gefängnisinsassen fällt der Nachweis, dass sie gefoltert worden sind, schwer. Das gilt noch mehr für Flüchtlinge. Stellen sie einen Asylantrag, dann müssen sie in einem fremden Land und in fremder Sprache nachweisen, gefoltert worden zu sein. Bernd Mesovic vom Verein Pro Asyl kennt das aus seiner täglichen Arbeit. Er fordert daher, dass sich die Behörden da "nicht raushalten" und dem Flüchtling die Nachweispflicht aufbürden. Sie müssten ihrerseits untersuchen, ob der Antragsteller tatsächlich gefoltert wurde.

Der emeritierte Professor Jörg Pont hat selbst als Arzt im Gefängnis gearbeitet und sieht das skeptisch. Sollten die Behörden die Untersuchung einem Amtsarzt übertragen, könnte das zu Problemen führen: "Wenn das Opfer von einer offizieller Stelle gefoltert worden ist und dann kommt ein Arzt, der ebenfalls von einer Behörde kommt, dann entsteht schnell Misstrauen."

Auch Elise Bittenbinder hält das nicht unbedingt für eine gute Idee. Man dürfe nicht vergessen, dass Folteropfer in hohem Maße traumatisiert sind: "Wenn so eine Untersuchung verpflichtend ist, kann es Ihnen passieren, dass die Opfer nur in Ruhe gelassen werden wollen, weil sie nicht mehr daran denken wollen. Wer sie aber dazu verpflichtet, zwingt die Leute zu etwas, das sie nicht können."

Mehr Ärzte mit besserer Ausbildung

In einem Punkt sind sich Jörg Pont, Elise Bittenbinder und die Anti-Folterkommission des Europarates einig: Es gibt nicht genug Ärzte, die ausreichend qualifiziert sind, mit Folteropfern umzugehen. Der ehemalige Gefängnisarzt Pont sagt das so: "Ich würde mir wünschen, dass sich viel mehr Kollegen mit diesem Problem beschäftigen. Dass sie in Interviews mit Folteropfern genauso ausgebildet werden wie in der genauen Dokumentation. Diese Fähigkeiten müssen trainiert werden."