Sauberer Sieg
25. Juli 2008Mit einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof die Rechte der Bürger im Kampf gegen Feinstaub gestärkt. Bürger der EU können Aktionspläne gegen eine übermäßige Feinstaubbelastung in Städten vor Gericht erzwingen. Eine entsprechende Klage eines Mannes aus München hatte am Freitag (25.07.2008) Erfolg.
Nach dem Urteil können Bürger bei Überschreitung der Grenzwerte oder Alarmschwellen von den Behörden einen Aktionsplan verlangen. Allerdings ist damit nicht umgehend saubere Luft garantiert: Der Staat muss nur dafür sorgen, dass die Belastungswerte schrittweise zurückgehen.
Langer Klageweg
Geklagt hatte der Münchner Dieter Janecek, der an einer vielbefahrenen Straße in München wohnt. Nach den Ergebnissen einer nahegelegenen Messstelle wurde der Grenzwert für Feinstaubpartikel in den Jahren 2005 und 2006 weitaus häufiger als 35 Mal überschritten, obwohl laut Bundesgesetz nicht mehr als 35 Überschreitungen erlaubt sind.
Janecek verklagte den Freistaat Bayern zur Aufstellung eines Aktionsplans zur Luftreinhaltung. Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen. Im Berufungsverfahren entschied der Verwaltungsgerichthof, dass die betroffenen Anwohner von den Behörden die Aufstellung eines Aktionsplans fordern können, aber keinen Anspruch auf kurzfristige Einhaltung der Grenzwerte haben. Janecek und der Freistaat legten gegen dieses Urteil Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. Nach Auffassung der Richter, hieß es dann, können Bürger allein aus dem deutschen Recht keinen Anspruch auf Aufstellung eines Aktionsplans herleiten. Das Gericht fragte zugleich bei den Luxemburger Kollegen, ob es nach EU-Recht einen derartigen Anspruch gibt. Der EuGH bejahte diese Frage nun.
"Läppische Umweltzonen reichen nicht"
"Ich bin natürlich sehr zufrieden mit dem Urteil", sagte Janecek. "Wir haben erreicht, dass jeder Bürger in ganz Europa jetzt Maßnahmen einklagen kann." Es gebe dieses Recht und es müsse durchgesetzt werden, wenn auch nicht sofort, sagte Janecek. "Sonst müsste man in München wohl den Mittleren Ring sperren." Aber es reiche eben auch nicht "läppische Umweltzonen mit einem Prozent Wirkung" einzurichten. Wichtig sei jetzt, dass man "den Leuten auf die Finger schaut". Für ihn sei der Erfolg nach zweieinhalb Jahren Kampf gegen Windmühlen eine Genugtuung, sagte Janecek.
Schutz vor Dieselruß
Die Deutsche Umwelthilfe hat das Urteil begrüßt. "Die Entscheidung ist der Durchbruch im Kampf gegen das Feinstaubproblem", erklärte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Viele hunderttausend vom Dieselruß betroffene Bürger in den Ballungszentren Deutschlands könnten bald aufatmen.
Feinstaub besteht aus winzig kleinen Teilchen in der Luft, die zum Beispiel in Kraftwerken, Müllverbrennungsanlagen oder in der Metall- oder Stahlindustrie entstehen. In Ballungsräumen erzeugt vor allem der Verkehr Feinstaub, hauptsächlich die Verbrennung von Diesel. Dazu kommen der Abrieb von Reifen, Bremsen und Kupplungsbelägen sowie der aufgewirbelte Straßenstaub. (kas)