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Urteil: Google muss nicht weltweit löschen

24. September 2019

Das "Recht auf Vergessen" im Internet gilt nur eingeschränkt: Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass Suchmaschinen umstrittene Informationen über EU-Bürger nur in Europa aus den Ergebnislisten löschen müssen.

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China Google Logo beim Developers Day in Shanghai
Bild: picture-alliance/dpa/L. Liang

Google muss nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) umstrittene Suchergebnisse nicht weltweit aus allen Versionen des Dienstes löschen. In dem Urteil entschied das höchste europäische Gericht damit in einem Rechtsstreit zwischen Google und Frankreich für den US-Internetkonzern.

Demnach müssen Suchmaschinenbetreiber wie Google aber eine Löschung in den EU-Staaten vornehmen und Maßnahmen ergreifen, damit Internetnutzer nicht auf Links außerhalb der EU zugreifen können. (Az. C-507/17)

Die Bürotürme des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg
Die Bürotürme des Europäischen Gerichtshofs in LuxemburgBild: picture-alliance/dpa/A. I. Bänsch

Weil sich Google geweigert hatte, Suchergebnisse auf Anfrage von Betroffenen weltweit zu löschen, hatte die französische Datenschutzbehörde 2016 eine Geldstrafe von 100.000 Euro gegen Google verhängt. Der US-Internetkonzern war dagegen vorgegangen. Daraufhin hatten sich die französischen Richter an die Luxemburger Richter gewandt.

2014 hatte der EuGH in einem Grundsatzurteil ein Recht auf Vergessen im Internet eingeführt. Damals entschieden die Luxemburger Richter, dass Suchmaschinenbetreiber auf Antrag Informationen aus ihren Suchergebnissen streichen müssen, wenn diese Angaben die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzen.  Strittig war nun die geografische Reichweite des vom Gericht eingeräumten Rechts auf Vergessenwerden über EU-Grenzen hinaus.

stu/ww (rtr, afp)