350.000 Löschanträge bei Google
26. November 2015Konkret hätten bislang 348.085 Anträge zur Löschung von Suchergebnissen das Unternehmen erreicht, teilte ein Firmensprecher in San Francisco mit. Insgesamt seien 1,23 Millionen Internetadressen überprüft worden, von denen habe man 42 Prozent aus den Google-Suchergebnissen in Europa entfernt, hieß es weiter.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im vorigen Jahr entschieden, dass europäische Internetnutzer grundsätzlich das "Recht auf Vergessen" bei Suchmaschinen wie Google haben. Seit Ende Mai 2014 können Betroffene bei dem Konzern Anträge stellen, um Links zu Internetseiten mit persönlichen Angaben aus den Suchergebnissen löschen zu lassen.
Frankreich - das Land mit den meisten Anträgen
Aus der von Google jetzt präsentierten Übersicht geht ferner hervor, dass in Frankreich 73.399 Anträge gestellt wurden, die sich gegen knapp 250.000 Links richteten. In Deutschland bemühten sich Nutzer demnach in 60.198 Fällen um Löschung, betroffen waren gut 220.000 Internetadressen. Vor allem habe man Querverbindungen zu Profilen im sozialen Netzwerk Facebook aus der Google-Suche entfernt, gab das Unternehmen bekannt.
Aber nur europäische Seiten betroffen
Allerdings zwingt das "Recht auf Vergessen" Google nur, unliebsame Suchergebnisse auf seinen europäischen Seiten zu löschen. Auf google.com oder anderen nicht-europäischen Seiten sind diese Inhalte weiterhin zu finden. Im Sommer wehrte sich der Internetriese gegen Forderungen aus Frankreich, die Einträge weltweit zu eliminieren.
Goolge argumentiert, kein Land der Welt dürfe das Recht haben zu bestimmen, welche Inhalte in einem anderen Land aufgerufen werden können. Das "Recht auf Vergessen" sei zwar in Europa Gesetz, aber eben nicht weltweit.
se/bor (afp, dpa)