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PolitikEuropa

Orban hat noch nicht "gesiegt"

22. Juli 2020

Die EU-Kommission widerspricht Ungarns Behauptung, rechtsstaatliche Kritieren spielten im EU-Haushalt keine Rolle mehr. Was steht in den Gipfelbeschlüssen? Bernd Riegert aus Brüssel.

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Justitia mit Pendelwaage
Herrschaft des Rechts und Zuwendungen: Wie passt das im EU-Haushalt zusammen?Bild: picture-alliance/Ulrich Baumgarten

Unmittelbar nach dem EU-Sondergipfel mit seinen weitreichenden finanziellen Beschlüssen hatten sich die Ministerpräsidenten von Ungarn und Polen, Viktor Orban und Mateusz Morawiecki, in einer gemeinsamen Pressekonferenz als Sieger inszeniert: Rechtsstaatlichkeit werde kein Kriterium für künftige Auszahlungen sein - wie sie es verlangt hatten. Im deutschen Boulevardblatt "Bild"- legte Orban am Mittwoch noch einmal nach: Rechtsstaatlichkeit sei für ihn ein hohes Gut, die Pressefreiheit sei in seinem Land gewährleistet. In Brüssel hegt man daran ernste Zweifel: Gegen beide Länder laufen seit Jahren Verfahren nach Artikel 7 des Lissabonner EU-Vertrags, nach dem Mitgliedsstaaten für Verstöße sanktioniert werden können.

Verbindung zwischen Rechtsstaatlichkeit und Auszahlung besteht

Tatsächlich sind während des Gipfelmarathons die anfangs sehr strikten Formulierungen zu rechtsstaatlichen Kriterien immer weiter abgeschwächt worden. Der Bundeskanzler von Österreich, Sebastian Kurz, bescheinigte den beiden osteuropäischen Staaten, sie hätten sich "relativ stark" durchgesetzt. Es sei "merkwürdig" gewesen, dass auch Deutschland, Frankreich und andere ihre Forderungen nach Verknüpfung von Rechtsstaatlichkeit und Auszahlungen hintangestellt hätten, um einen Gesamtkompromiss zu erreichen. Allerdings war man auf die Zustimmung Ungarns und Polens angewiesen, da der Haushalt nur einstimmig beschlossen werden konnte. Daher, so ein EU-Diplomat, sei man die Kompromisse eingegangen.

 

EU-Sondergipfel zur Bewältigung der Corona-Wirtschaftskrise
Merkel (re.), Frankreichs Präsident Macron gaben gegenüber Polen und Ungarn nach, um den gesamten Deal zu rettenBild: picture-alliance/AP/J. Thys

Hohe Beamte der EU-Kommission bestritten am Mittwoch in einem Hintergrundgespräch allerdings, dass Ungarn und Polen "gewonnen" hätten. Die EU-Staaten haben festgeschrieben, dass ein "Regime der Konditionalität" von der EU-Kommission entwickelt werden soll, wozu auch die Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien gehören soll. Sollten diese Bedingungen von Polen, Ungarn oder anderen Staaten verletzt werden, kann die EU-Kommission "Maßnahmen verhängen, die von einer qualifizierten Mehrheit des Rates bestätigt werden müssen".

Mehrheitsbeschlüsse gegen Ungarn oder Polen möglich

Mit dem Rat ist der "Rat der Europäischen Union", die Runde der Fachminister. In diesem Gremium wird mit qualifizierter Mehrheit entschieden: Eine Mehrheit kommt mit 15 Mitgliedsstaaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, zustande. Polen und Ungarn könnten hier relativ leicht überstimmt werden. Im "Europäischen Rat", dem Gremium der Regierungschefs, wäre Einstimmigkeit erforderlich.

Ungarn Plakatwand mit George Soros und Jean-Claude Juncker
Schwieriges Verhältnis: Anti-EU-Plakat der Regierung in Budapest 2019. Leicht verändert von Orban-Kritikern.Bild: Getty Images/AfP/A. Kisbenedek

Entscheidend wird laut Beamten der EU-Kommission jetzt sein, was in das "Regime der Konditionalität" hineingeschrieben wird, um mögliche Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit über die Corona-Hilfen zu sanktionieren.

Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki sagte am Mittwoch im polnischen Parlament, der "Europäische Rat" müsse sich zur Frage der Rechtsstaatlichkeit und der Auszahlung von Mitteln noch einmal einstimmig äußern. Dem widersprechen EU-Beamte: Die Gipfelbeschlüsse sagen nur, dass die Staats- und Regierungschefs sich damit "möglichst schnell noch einmal beschäftigen". Die rechtlich verbindlichen Regeln lege aber der Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit fest, hieß es von den Experten in der Kommission.

Besserer Schutz gegen Betrug?

Professor Laurent Pech, Europarechts-Experte an der Middlesex Universität in London, erklärte in einem Beitrag auf Twitter, dass es mit den Gipfelbeschlüssen eine direkte Verbindung zwischen den finanziellen Interessen der EU und dem Kriterium der Rechtsstaatlichkeit gebe. Das hätten die osteuropäischen Staaten bisher immer zu verhindern gesucht. Es komme jetzt darauf an, welches "Regime der Konditionalität" die EU-Kommission genau vorschlagen werde.

Polen Warschau Igor Tuleya bei Protestmarsch gegen Justizreform
Protest gegen Justiz-Reform in Polen: Richter gingen im Januar auf die StraßeBild: Getty Images/O. Marques

Die EU-Kommission machte heute auch klar, dass sie einen Beschluss aus Ziffer 24 des Gipfeldokuments für sehr wichtig hält, um die ordentliche, rechtlich saubere Verwendung von Geldern aus dem Haushalt und dem Aufbaufonds zu gewährleisten. Dort heißt es, die "letztendlichen Empfänger" von Zuschüssen und Beihilfen müssten offengelegt werden. Die Rechnungshöfe und Anti-Korruptionsbehörde OLAF der EU sollten mehr Befugnisse bekommen. Die EU-Beamten sehen das als hilfreich an, um Korruption und Vetternwirtschaft gerade in den östlichen Empfängerstaaten schneller auf die Spur zu kommen.

 

Porträt eines Mannes mit blauem Sakko und roter Krawatte
Bernd Riegert Korrespondent in Brüssel mit Blick auf Menschen, Geschichten und Politik in der Europäischen Union