EU verklagt Ungarn wegen Asylpolitik
19. Juli 2018Gleich mehrere Rechtsverstöße gegen EU-Recht will die EU-Kommission in Ungarn ausgemacht haben. Unter anderem geht es darum, dass die ungarischen Asylverfahren nur in Transitzonen an den Außengrenzen des Landes durchgeführt werden können und dieses Recht nur einer begrenzten Zahl von Personen gewährt werde. Dies sei nicht mit geltendem Recht vereinbar.
Ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren leitete die Kommission wegen eines umstrittenen Gesetzes gegen Flüchtlingshelfer ein. Das Gesetz beschneide das Recht von Asylbewerbern, mit einschlägigen nationalen, internationalen und nichtstaatlichen Organisationen zu kommunizieren und von diesen Unterstützung zu erhalten.
Verfahren mit hohen Strafen
Weiterhin seien keine besonderen Garantien für schutzbedürftige Antragsteller vorgesehen, erklärte die Kommission. Im April hatte der Europarat bereits die Lage Minderjähriger in den Transitzonen kritisiert. Demnach werden Flüchtlinge in Ungarn aufgrund der Verschärfung des Ausländerrechts bereits mit 14 Jahren als Erwachsene eingestuft und nicht mit 18 Jahren, wie im internationalen Recht üblich.
Ungarn hat nun zwei Monate Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben. Wird das Land vor dem Europäischen Gerichtshof verurteilt, drohen der Regierung hohe Geldbußen.
djo/sth (afp, dpa)