EU-Verfahren wegen Abgas-Skandal eröffnet
8. Dezember 2016Die Kommission hat ein Verfahren gegen die Bundesregierung wegen mutmaßlicher Verletzung europäischen Rechts eingeleitet. Hintergrund sind die Tricksereien des Volkswagen-Konzerns, der mit Hilfe einer speziellen Software die Abgaswerte von Millionen Diesel-Autos schönte. Die EU-Kommission argwöhnt, dass die deutschen Aufsichtsbehörden den Konzern nicht ausreichend kontrolliert haben. Dies könnte einen Verstoß gegen EU-Recht darstellen.
Gegen Tschechien, Litauen, Griechenland, Luxemburg, Spanien und Großbritannien erhebt die Kommission denselben Vorwurf. Bei Deutschland und Großbritannien sieht sie darüber hinaus noch einen weiteren Gesetzesverstoß. Beide Länder hätten der Behörde auch in ihren nationalen Untersuchungsberichten nicht sämtliche bekannten Informationen zur Verfügung gestellt, lautet der Vorwurf.
Die betroffenen Regierungen haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu antworten. Danach kann die EU-Kommission den nächsten Schritt des Verfahrens einleiten, das am Ende zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) führen kann.
Streit mit Dobrindt
Um Abgaswerte zu schönen, hatte VW in großem Stil sogenannte Abschalteinrichtungen eingesetzt, die dazu führten, dass Autos bei Tests weniger Stickoxid ausstießen als im normalen Fahrbetrieb. Die Vorrichtungen sind laut einer Verordnung von 2007 von wenigen Ausnahmen abgesehen verboten.
Der Wolfsburger Konzern vertritt die Auffassung, dass die Abschalteinrichtungen in seinen Dieselmotoren vom Typ EA 189 in der EU nicht illegal gewesen seien. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hält die EU-Regeln für unpräzise und dringt auf eine Verschärfung.
Er streitet bereits seit längerem mit der EU-Kommission über das Thema. EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska hatte bereits im September mit Verfahren gegen Staaten gedroht, die die europäische Abgasgesetzgebung aus ihrer Sicht nicht durchsetzen.
zdh/mak (dpa, afp)