EU vereinbart mit Türkei Verfahren für Flüchtlinge
4. Mai 2016Die EU und die Türkei haben sich laut "Bild"-Zeitung auf ein Verfahren zur Auswahl der syrischen Flüchtlinge geeinigt, die in EU-Ländern aufgenommern werden sollen.
Frauen und Kinder bevorzugt
Vorerst sollten nur Syrer in der Europäischen Union aufgenommen werden, die vor dem 29. November 2015 in der Türkei Schutz gesucht haben, heißt es in Blatt unter Berufung auf eine zwischen Ankara und Brüssel vertraulich vereinbarte "Standard-Prozedur". Danach sollen Mädchen und Frauen in Gefahr, Überlebende von Gewalt und Folter sowie kranke und behinderte Flüchtlinge bei der Umsiedelung bevorzugt werden.
Ausgeschlossen werden dagegen Personen, die bereits früher in die EU eingereist sind oder es versucht haben. Flüchtlinge, die für die Umsiedelung ausgesucht werden, müssten sich damit einverstanden erklären, dass sie ihr EU-Zielland nicht selbst aussuchen zu können.
Flüchtlingspakt vom März
Die Übernahme von Asylsuchenden aus der Türkei in die EU ist Teil des im März vereinbarten Flüchtlingspaktes. Er sieht vor, alle seit dem 20. März in Griechenland illegal eingereisten Flüchtlinge in die Türkei zurückzuschicken. Im Gegenzug will die Europäische Union für jeden abgeschobenen Syrer einen syrischen Flüchtling aus der Türkei auf legalem Wege aufnehmen.
EU plant Verteilmechanismus
Nach Informationen der Zeitung "Die Welt" und der Nachrichtenagentur Reuters will die EU-Kommission die Verteilung von Flüchtlingen auf die Mitgliedsländer künftig fairer gestalten und Staaten, die die Aufnahme von Asylbewerbern verweigern, zur Kasse bitten. "Wenn ein Mitgliedsland keine Solidarität bei der Aufnahme von Flüchtlingen zeigt, muss es das mit finanzieller Solidarität ausgleichen", zitierte Reuters einen nicht namentlich genannten EU-Vertreter.
Der neue Sanktionsmechanismus soll Teil der Vorschläge zur Reform der sogenannten Dublin-Regelung sein, die die Kommission an diesem Mittwoch präsentieren will. Grundsätzlich soll, so "Die Welt" und Reuters, an dem Prinzip festgehalten werden, dass Flüchtlinge ihren Antrag auf Schutz weiterhin in dem Mitgliedsland stellen müssen, in dem sie zuerst den Boden der EU betreten haben. Ergänzt werden soll die Regelung aber durch einen "Fairness-Mechanismus", durch den die Haupt-Ankunftsländer Italien und Griechenland entlastet würden.
wl /SC (rtr, afp, kna)