EU treibt Pläne für Türkei-Sanktionen voran
11. November 2019Im Erdgas-Streit mit der Türkei haben die EU-Staaten den rechtlichen Rahmen für neue Sanktionen geschaffen. Mit ihm wird es möglich, das Vermögen von Einzelpersonen oder Unternehmen einzufrieren, die an als rechtswidrig erachtete Erdgasbohrungen vor Zypern beteiligt sind. Außerdem können EU-Einreiseverbote verhängt werden, wie die EU-Außenminister in Brüssel entschieden.
Bei dem Beschluss handelt es sich zunächst um eine Blankoliste. Im nächsten Schritt müsste die Liste um konkrete Personennamen und Unternehmen ergänzt werden. Dies kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, um sicherzugehen, dass die Liste auch im Zweifelsfall vor Gericht Bestand hätte. EU-Diplomaten haben bisher keinen Zeitpunkt genannt, wann eine konkrete Auflistung von Namen erfolgen soll. Zwei Diplomaten wiesen jedoch daraufhin, dass die nun eingeleiteten Pläne für Sanktionen der Türkei die Möglichkeit böten, mit den - aus der Sicht der EU illegalen - Bohrungen aufzuhören, bevor weitere Maßnahmen in Kraft träten.
Umstrittene Gewässer und Landesgrenzen
Mit den Sanktionen will die EU die Türkei dazu bringen, die Erdgassuche vor dem Mitgliedsland Zypern einzustellen. Bereits im Juli hatte die EU erste Strafmaßnahmen veranlasst. Unter anderem bekommt die Türkei 2020 weniger EU-Gelder, außerdem wurden Verhandlungen über ein Luftverkehrsabkommen ausgesetzt. Die Türkei weist die Vorwürfe illegaler Bohrungen zurück. Sie vertritt den Standpunkt, dass die Gewässer, in denen sie probeweise nach Erdgas bohrt, zu ihrem Festlandsockel gehören.
Die Türkei will nicht nur ihr eigenes Geschäft voranbringen, sondern mit den Bohrungen auch die Anteile der türkischen Zyprer am Erdgashandel sichern. Hintergrund des Streits ist die Teilung der Insel Zypern. Die Türkei hält den Norden von Zypern seit 1974 besetzt. Dort liegt die - nur von der Türkei anerkannte - Türkische Republik Nordzypern. Dagegen ist die im Süden gelegene Republik Zypern international anerkannt und seit 2004 EU-Mitglied.
lh/qu (dpa, rtr, afp)