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Musik-Apps: EU sieht Marktmissbrauch bei Apple

30. April 2021

Die EU-Kommission wirft Apple den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bei Musik-Streamingdiensten vor. Auslöser ist eine Beschwerde des Konkurrenten Spotify.

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Hongkong Apple-Store | Archivbild 2011
Das Apple-Logo in einem Einkaufszentrum in HongkongBild: picture-alliance/AP Photo/K. Cheung

Die europäische Wettbewerbsaufsicht sei nach vorläufiger Einschätzung der Meinung, dass der US-Konzern Apple in Europa den Wettbewerb zum Nachteil von Konkurrenten und Kunden störe, erklärte die EU-Kommission in Brüssel. "Durch strikte Regeln im App Store zum Nachteil konkurrierender Musik-Streamingdienste nimmt Apple den Nutzern die Wahl, billigere Dienste zu nutzen", sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. So beanstandet die Kommission in ihrem Beschwerdeschreiben an Apple, dass Konkurrenten hohe Gebühren auf jede Transaktion im App Store zahlen müssen. Außerdem verbiete der Konzern den Rivalen, Nutzer von Apple-Geräten über die günstigeren Alternativen zu informieren.

Die Wettbewerbshüter zeigten sich besorgt, dass Nutzer von Apple-Geräten höhere Preise für Musikstreaming-Abos bezahlen müssten oder einige Abonnements nicht in ihren Apps kaufen könnten. Sie kamen in ihren vorläufigen Feststellungen auch zu dem Schluss, dass Apple eine dominierende Marktposition beim Vertrieb von Musikstreaming-Anwendungen im App Store habe. Der Konzern sei zugleich "Torwächter" und Konkurrent mit seinem eigenen Dienst Apple Music, betonte Vestager.

Es droht eine schmerzhafte Kartellstrafe

Die Mitteilung der Kommission ist eine Vorstufe zu einer Kartellstrafe, die bis zu zehn Prozent des relevanten Jahresumsatzes betragen kann. Die EU-Kommission war auf eine Beschwerde des ursprünglich in Schweden gegründeten Musik-Streamingdienstes Spotify vor zwei Jahren hin aktiv geworden. Spotify hatte beklagt, der US-Konzern halte Konkurrenten wettbewerbswidrig vom Zugang zum Streamingdienst Apple Music fern und verlange von App-Entwicklern eine Gebühr von 30 Prozent für Einkäufe. Setzt sich die EU-Kommission durch, würde dies das Geschäftsmodell von Apple für den App Store auch bei anderen Diensten infrage stellen.

Spotify startet erfolgreich an der New Yorker Börse

Apple reagierte scharf auf die Mitteilung aus Brüssel: "Die Argumentation der Kommission zugunsten von Spotify ist das Gegenteil von fairem Wettbewerb." Spotify wolle "alle Vorteile des App Stores nutzen und meint, dafür nichts zahlen zu müssen". Es würde zum Beispiel auch kein Elektronikmarkt Werbung eines Konkurrenten neben den eigenen Preisschildern zulassen. Der iPhone-Konzern verweist auch darauf, dass Spotify seit dem Ausstieg aus In-App-Käufen 2016 mehr als 100 Millionen Abo-Kunden gewonnen habe. Außerdem gebe Spotify die Senkung der Gebühr von 30 auf 15 Prozent nicht an die Kunden weiter. Dagegen begrüßte Spotify die Mitteilung der Kommission. Dies sein "ein entscheidender Schritt, um Apple für wettbewerbswidriges Verhalten zur Verantwortung zu ziehen".

Apple nimmt seit dem Start der Download-Plattform 2008 grundsätzlich eine Abgabe von 30 Prozent auf Einnahmen mit digitalen Artikeln oder Dienstleistungen wie Abos. Bei länger als ein Jahr laufenden Abos sinkt der Betrag auf 15 Prozent - und seit Kurzem auch für Entwickler, die weniger als eine Million Dollar pro Jahr einnehmen.

Streaming verändert die Popmusik

Nicht das einzige Verfahren gegen Apple

Das Verfahren ist eines von vier der EU-Wettbewerbshüterin gegen Apple, die im Juni letzten Jahres eröffnet worden waren. Die Kommission untersucht außerdem Regeln im App-Store für konkurrierende Apps, E-Books und Hörbücher sowie die Konditionen der Bezahlfunktion Apple Pay. Der US-Konzern hat jetzt Gelegenheit, zu der Beschwerde Stellung zu nehmen und Konzessionen einzuräumen. Erst danach fällt die Entscheidung über eine Geldbuße.

Apple war vor Jahren bereits einmal wegen Steuerangelegenheiten ins Visier der EU geraten. 2016 verdonnerte die Kommission das Unternehmen zur Nachzahlung von 13 Milliarden Euro an Steuern in Irland. Der Europäische Gerichtshof hob diese Entscheidung wieder auf, wogegen die EU-Kommission aber Berufung eingelegt hat.

kle/jj (rtr, afp, dpa)