EU-Gesetz regelt digitale Dienste
17. Februar 2024Vom 17. Februar an gilt der Digital Services Act, also das Gesetz für digitale Dienste, in der Europäischen Union für alle. Das heißt, nicht mehr ausschließlich für große Internetkonzerne wie Meta oder Google, sondern für alle Online-Marktplätze, Anbieter von digitalen Dienstleistungen und Kommunikationsforen.
Das Gesetz soll die Verbreitung von falschen Informationen im Internet eindämmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher vor Betrug schützen. Außerdem sollen Nutzer erfahren können, wie die Algorithmen von Instagram, X oder Tiktok ihre Daten nutzen, um sie mit personalisierter Werbung zu behelligen. Mit dem Digital Services Act (DSA) und dem dazu gehörenden Digital Markets Act (DMA) hat die EU die weltweit schärfsten Regulierungen für Internet-Unternehmen.
Für Internetriesen mit mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzern in der EU gelten die Bestimmungen schon seit vergangenem Jahr. Bei der Umsetzung gibt es jedoch Probleme. Die EU-Kommission hat etliche Verfahren eingeleitet. Bisher konnten nur Verwarnungen ausgesprochen werden. Von diesem Samstag an könnten auch empfindliche Geldstrafen verhängt werden.
Was ändert sich bei Hassrede oder Fake News?
Falsche oder beleidigende Inhalte auf Online-Plattformen können einfacher gemeldet werden. Die Dienste müssen dafür Ansprechpartner nennen. Dies dürfen nicht nur Maschinen sein, sondern die Beschwerden müssen im Zweifelsfall von Menschen geprüft werden.
Falsche Inhalte sollen möglichst innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Betroffene Nutzer können nicht nur gegen die Plattform vorgehen, sondern auch gegen denjenigen, der die Meldung veröffentlicht hat.
Die Online-Dienste müssen transparent machen, warum sie bestimmte Inhalte entfernen und andere nicht.
Was ändert sich im Geschäftsleben?
Sogenannte Dark Patterns werden verboten - das sind irreführende Werbeangebote oder irreführendes Layout von Webseiten, das zu Einkäufen animieren soll. Das Verbot gilt bislang schon für große Plattformen wie Amazon oder Ebay, aber es wird nur schleppend umgesetzt, wie Verbraucherschutz-Organisationen in Deutschland bemängeln.
Maßgeschneiderte Werbeanzeigen, die auf sensiblen Daten wie Geschlecht, sexueller Orientierung, Hautfarbe oder Religion des Nutzers basieren, sind untersagt. Werbung, die das Nutzungsverhalten der Onlinedienste als Basis nimmt, ist weiterhin möglich. Die Kunden sollen allerdings schon auf der Startseite von Instagram, Facebook oder Tiktok die Möglichkeit bekommen, den Algorithmus abzuschalten, der ihnen bestimmte Inhalte ausspielt.
Die Informationen über die Nutzung der Daten und die Auswertung von Fotos, Nachrichten und Posts der Kunden und Kundinnen sollen möglich einfach zugänglich sein - sie dürfen nicht hinter Dutzenden von Klicks versteckt werden.
Influencer, also Menschen mit vielen Anhängern, die Schminke, Kleidung, Getränke oder andere Produkte empfehlen oder bewerben, müssen ihre Posts als Werbung kennzeichnen und ein Gewerbe in der EU anmelden.
Was ändert sich für Menschen unter 18 Jahren?
Maßgeschneiderte Werbung für Minderjährige ist untersagt. Vorgeschrieben wird eine Altersprüfung für alle, die die Dienste nutzen.
Große Porno-Portale machen etwa ein Drittel des gesamten Internet-Datenverkehrs aus - auch für sie gelten die neuen Bestimmungen. Die EU will erreichen, dass mehr unternommen wird gegen Kindermissbrauchsabbildungen, also sogenannte Kinderpornographie, und andere Darstellungen sexueller Gewalt. Die Porno-Anbieter werden eine Alterskontrolle einführen müssen. Für Minderjährige soll der Zugang zu Porno-Seiten nicht möglich sein.
An wen kann man sich wenden?
Ab Samstag, den 17. Februar 2024, muss es in jedem der 27 EU-Staaten eine Behörde und eine Ombudsstelle geben, bei der man Konflikte mit Internet-Anbietern melden kann. Die Beschwerden sollen dort außergerichtlich und ohne Kosten für den Beschwerdeführer behandelt werden. In Deutschland ist dies die Bundesnetzagentur.
Das Grundgesetz für das Internet, wie der Digital Services Act auch genannt wird, gilt in allen EU-Staaten und für alle Firmen, die in der EU geschäftlich tätig sind oder eine Niederlassung haben.