EU geht gerichtlich gegen Ungarn vor
25. Juli 2019Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) sei eingeschaltet worden, da das so genannte "Stopp-Soros-Gesetz" in Ungarn zu einer Kriminalisierung der Flüchtlingshilfe führe und das Asylrecht weiter einschränke, teilte die EU-Komission mit. Brüssel will mit der Klage die Regierung des rechts-nationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban dazu zwingen, umstrittene Maßnahmen des Gesetzes zurückzunehmen.
Dazu gehört die Regelung, Hilfeleistungen für Asylbewerber im Namen einer Organisation zu verbieten. Dabei drohen Flüchtlingshelfern Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. Sollte der Europäische Gerichtshof der EU-Kommission Recht geben, könnte Ungarn notfalls sogar mit Zwangsgeldern gezwungen werden, die umstrittenen Regeln zu ändern.
Es ist nicht die erste Klage der EU-Kommission vor dem EuGH: Bereits 2017 war die Behörde zweimal den Weg nach Luxemburg gegangen, in einem Fall wegen der ungarischen Asylverfahren, im anderen wegen der Hochschulgesetze.
Diffamierungskampange gegen Soros
Die Regierung Orbans hatte das sogenannte "Stopp-Soros-Gesetz" 2018 vom Parlament beschließen lassen. Die Bezeichnung "Stopp Soros" bezieht sich auf den liberalen US-Milliardär George Soros. Der aus Ungarn stammende Holocaust-Überlebende unterstützt mit seiner humanitären Stiftung zahlreiche Zivilorganisationen, die Flüchtlingen und Asylsuchenden helfen.
Die ungarische Regierung unterstellt Soros, eine große Zahl muslimischer Einwanderer nach Europa zu bringen. Eine EU-weit kritisierte Plakatkampagne diffamierte ihn zuletzt als dämonischen Einflüsterer von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker.
Zudem beschloss die EU-Kommission, ein Aufforderungsschreiben an Ungarn zu richten, weil Menschen im Rückführungsverfahren in ungarischen Transitzonen keine Lebensmittel erhalten. Das Aufforderungsschreiben ist die erste Stufe in einem Vertragsverletzungsverfahren.
lh/jj (dpa, afp, kna)